Blickdichter Zaun ist erlaubt
Berlin · Berlin (dpa) Ein Eigentümer darf einen blickdichten Zaun errichten, auch wenn der unmittelbare Nachbar damit nicht einverstanden ist. Denn eine solche Anlage ist nicht in jedem Fall eine Verunstaltung.
17.08.2017
, 20:41 Uhr
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Az.: VG 13 K 122.16), über das die Zeitschrift Das Grundeigentum berichtet.
Außerdem habe der Gesetzgeber blickdichte Einfriedungen privilegiert, um soziale Distanz zu schaffen. Diese Wertung dürfe nicht unterlaufen werden.