Blickdichter Zaun ist erlaubt

Berlin · Berlin (dpa) Ein Eigentümer darf einen blickdichten Zaun errichten, auch wenn der unmittelbare Nachbar damit nicht einverstanden ist. Denn eine solche Anlage ist nicht in jedem Fall eine Verunstaltung.

Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Az.: VG 13 K 122.16), über das die Zeitschrift Das Grundeigentum berichtet.
Außerdem habe der Gesetzgeber blickdichte Einfriedungen privilegiert, um soziale Distanz zu schaffen. Diese Wertung dürfe nicht unterlaufen werden.

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