Brandgefahr im Wald steigt

Mit der extremen Hitze und Trockenheit steigt erneut die Gefahr von Waldbränden. Für viele Orte in Rheinland-Pfalz, etwa Idar-Oberstein, gilt eine hohe Gefahrenstufe. Wer in den Wald geht, muss Vorsichtsregeln beachten.

Trier. (red) Die Forstämter weisen angesichts der andauernden Trockenheit auf die steigende Waldbrandgefahr hin und bitten um Achtsamkeit. "Die anhaltende Trockenperiode lässt die Waldbrandgefahr deutlich ansteigen", sagt Forstdirektor Gundolf Bartmann, Leiter des Forstamtes Trier. "Unsere Wälder, die Tiere und Pflanzen können im Brandfall nicht evakuiert werden. Sie sind schutzlos dem Feuer ausgeliefert, Totalverluste der Lebensräume sind neben dem wirtschaftlichen Schaden die bittere Folge", sagt Bartmann. Besonders gefährdet seien Waldgebiete mit trockenen Sandböden und starkem Besucherverkehr sowie alle Windwurfflächen aus dem Frühjahr mit vielen noch herumliegenden Ästen. Nach Angaben des Forstamts gehen rund 90 Prozent aller Wald- und Flurbrände auf unvorsichtigen Umgang der Menschen mit offenem Feuer zurück. Waldbrände können auch durch Blitzschlag oder weggeworfenes Glas entstehen.

Die Verhaltenstipps der Forstämter:

Rauchen: Das Rauchen im Wald ist strengstens verboten, machen Sie Raucher höflich darauf aufmerksam!

Grillen: Das Grillen und Anlegen offener Feuer ist in Waldesnähe verboten. Bitte ausschließlich offizielle Grillplätze benutzen und auch hier größte Vorsicht wegen Funkenflugs. Eine besondere Gefahr geht von den flexiblen Einmalgrills aus.

Parken: Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze! Trockene Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren unter den Autos entzünden! Halten Sie alle Zufahrten zu Wäldern und die Waldwege für die Rettungsfahrzeuge vollständig frei!

Notruf: Jede- auch kleinere -Rauchentwicklung außerhalb der Siedlungsgebiete melden! Notruf 112 (Feuerwehr) oder 110 (Polizei). Die Angabe der im Wald an Wegkreuzungen beschilderten Rettungspunkte (grüne Tafeln mit weißem Kreuz und einer Nummer) erleichtert die rasche Bekämpfung.

Gesetz: Laut Landeswaldgesetz sind Waldbesucher verpflichtet, Brände im Forst zu verhüten und den Anordnungen der Forstämter zu folgen.

Gefahrenstufen: Für viele Orte gilt auf der von 1 ("sehr geringe Gefahr") bis 5 ("sehr hohe Gefahr") reichenden Skala der Wert 4 ("hohe Gefahr").

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