Bunte Gesetzeslage in der EU

In den europäischen Ländern gelten sehr unterschiedliche Regelungen zur Winterreifenpflicht. Das hat eine Vergleichsstudie des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren ergeben, bei der die Vorschriften in den 20 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island unter die Lupe genommen wurden.

Demnach lassen sich die Länder in vier Gruppen einteilen. Winterreifenpflicht in einem bestimmten Zeitraum: Estland, Finnland, Rumänien, Slowenien und Schweden.Winterreifenpflicht bei entsprechenden klimatischen Bedingungen (Glatteis oder Schnee auf den Straßen): Deutschland, Österreich, Lettland, Luxemburg, Norwegen und Slowakei. In Österreich und in Lettland gilt diese klimatisch bedingte Winterreifenpflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Für alle anderen kann es das ganze Jahr über Pflicht werden, mit Winterreifen zu fahren. Winterreifenpflicht bei entsprechender Straßenbeschilderung: Frankreich, Spanien und die Tschechische Republik (innerhalb eines bestimmten Zeitraums).Keine Winterreifenregelung: Belgien, Zypern, Dänemark, Ungarn, Irland, Island, Malta, Litauen und die Niederlande. red eu-verbraucher.de

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