Damit Luxemburg-Pendler im Alter gut abgesichert sind

Ich habe seit dem 1. Mai begonnen, in Luxemburg zu arbeiten. Kann ich die Riesterförderung beibehalten? Ab wann hat man einen Rentenanspruch in Luxemburg? Vier Experten der Volksbank Trier beantworteten zwei Stunden lang diese und weitere Fragen unserer Leser.

Trier. (kat) Wie sehr das Thema "Altersvorsorge" die Pendler beschäftigt, zeigte die Flut der Anrufe. Hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich überhaupt in Luxemburg Steuervorteile erzielen?

Werner Traut, Geschäftsführer der Volksbank Trier Versicherungs-Service GmbH: Wenn Sie als Grenzgänger mindestens 90 Prozent Ihres Einkommens in Luxemburg erzielen. Bei Ehegatten muss dies 50 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen - dann kann man einen Antrag auf Gleichbehandlung mit den Ansässigen stellen. Nicht berücksichtigt werden Kapital- und Vermietungseinkünfte. Ab 58 000 Euro Bruttojahreseinkommen muss eine Steuererklärung abgeben werden. Ehegatten, die beide in Luxemburg arbeiten, müssen immer eine Steuererklärung abgeben.

Ab wann hat man einen Rentenanspruch in Luxemburg?

Werner Traut: Wenn man mehr als ein Jahr Beiträge gezahlt hat und insgesamt zehn Jahre in EU-Staaten gearbeitet hat. Wenn Sie etwa neun Jahre in Deutschland und 13 Monate in Luxemburg gearbeitet haben, erhalten Sie - bezogen auf die 13 Monate - Luxemburger Rente.

Ich bin Single und habe pro Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 40 000 Euro. Wie wirkt es sich aus, wenn ich eine steuerbegünstigte Altersvorsorge abschließe?

Werner Traut: Als Single zahlen Sie den Höchststeuersatz von 38 Prozent - dies ergibt etwa je 100 Euro Aufwand 38 Euro Steuerersparnis.

Ich bin Vater von drei Kindern und arbeite in Luxemburg. Meine Frau ist in der Elternzeit. Wir haben beide vor 2010 einen Riestervertrag abgeschlossen. Erhalten wir vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesänderung weiterhin die Riesterförderung?

Heiko Dreschl, Finanz- und Vermögensberater bei der Volksbank Trier: Ja, weil der Bestandsschutz gilt. Entscheidend dafür ist, dass sie den Riestervertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen haben und dass Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2010 bestanden hat.

Welche Altersvorsorgeverträge können in Luxemburg steuerlich geltend gemacht werden?

Heiko Dreschl: Wenn Sie mit Ansässigen steuerlich gleichgestellt sind, können spezielle Zusatzpensionen nach luxemburgischem Recht geltend gemacht werden. Altersabhängig können Beiträge zwischen 1500 und 3200 Euro pro Jahr in Luxemburg steuermindernd berücksichtigt werden. Auch in der Auszahlphase gibt es eine steuerliche Begünstigung. Darüber hin aus können je Familienmitglied nochmals 672 Euro pro Jahr für personenbezogene Versicherungen steuermindernd angesetzt werden. Der gleiche Betrag steht nochmals für das Bausparen zur Verfügung.

Meine Frau und ich sind beide in Luxemburg beschäftigt, und wir sind beide 50 Jahre alt. Uns ist klar, dass unsere Rente kleiner als gedacht ausfallen wird. Wie können wir diese Lücke schließen?

Daniel Horsch, Kundenberater bei der Volksbank Trier: Auch für Grenzgänger in Luxemburg gibt es die Möglichkeit, über eine Zusatzpension, die steuerlich gefördert wird, einen Teil dieser Lücke zu schließen. In Ihrem Fall, da Sie beide 50 Jahre alt sind, werden bis zu 2100 Euro Beiträge pro Person und Jahr gefördert. Das Fördervolumen wird mit Ihrem Alter nochmals ansteigen.

Wir wollen unseren Lebensabend in Spanien verbringen. Können wir dort Zahlungen aus einem Riesterrentenvertrag beziehen?

Daniel Horsch: Ja. Mit der jüngsten Regelung in der vergangenen Woche hat der Gesetzgeber die Weichen dazu gestellt: Rentner können auch im EU-Ausland sowohl die gesetzliche als auch die Zusatzrente aus dem Riestervertrag beziehen.

Ich beginne am 1. Mai in Luxemburg zu arbeiten. Kann ich die Riesterförderung beibehalten?

Christine Thielges, Kundenberaterin bei der Volksbank Trier: Nein, weil das Beschäftigungsverhältnis am 31. Dezember 2009 bestanden haben muss.

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