Darauf müssen Patienten achten

Düsseldorf · Erste Generation Versichertenkarten kann in Praxen nicht mehr eingelesen werden.

Düsseldorf (dpa) Viele Gesundheitskarten können seit Anfang Oktober nicht mehr in Arztpraxen eingelesen werden - für Patienten kann das eine etwas umständlichere Prozedur bedeuten. Betroffen sind der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge Gesundheitskarten der sogenannten ersten Generation.
Krankenkassen haben Versicherten schon Karten der neueren und weiterhin gültigen Generation 1 Plus oder 2 zuschickt, erklärt der GKV-Spitzenverband. Ein bundesweites Problem beim Einlesen fürchtet man darum nicht. Dennoch dürfte es einige Versicherte geben, die ihre Karte nicht ausgetauscht haben. Zum Beispiel, weil sie den Begleitbrief der Kasse nicht gelesen haben und dachten, dass die alte Karte noch in Ordnung ist und man deshalb keine Neue brauche, so eine Verbandssprecherin.
Das Problem: Ob die eigene Karte nicht mehr einzulesen ist, lässt sich nicht sicher feststellen. Karten der ersten Generation tragen das Kürzel "G1" oben rechts auf der Vorderseite - genau wie Karten der weiterhin gültigen Generation 1 Plus. Sie seien optisch nicht zu unterscheiden, sagt die Verbandssprecherin. Klar erkennbar sind Karten der zweiten Generation, die das Kürzel "G2" tragen.
Was heißt das für Krankenversicherte, die eine "G1"-Karte haben und nicht sicher sind, ob sie diese schon einmal ausgetauscht haben? Sie können im Prinzip nur bei ihrem nächsten Arztbesuch herausfinden, ob ihre Karte einlesbar ist oder nicht.
Stellt sich in der Praxis heraus, dass die Karte veraltet ist, sollte man rasch bei seiner Kasse eine neue Karte anfragen oder die alte gegen die neue Karte austauschen, wenn man diese noch ungebraucht daheim herumliegen hat.
Sorgen, dass sie vom Arzt abgewiesen werden, wenn ihre Karte nicht einlesbar ist, müssen Patienten nicht haben. Ihre Daten müssen dann am Tresen händisch erhoben werden, so die Verbraucherschützer. Danach muss man noch unterschreiben, dass man bei der entsprechenden Kasse versichert ist. Eine Privatrechnung darf der Arzt in diesem Fall nicht direkt ausstellen, stellt der GKV-Spitzenverband klar.
Allerdings: Binnen zehn Tagen müsse man eine gültige Karte nachreichen oder den Versicherungsschutz anderweitig nachweisen. Sonst stelle der Arzt wirklich eine Privatrechnung. In so einem Fall habe man noch bis Quartalsende Zeit, einen Nachweis zu bringen. Dann bekommt man das gezahlte Geld vom Arzt zurückerstattet.

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