Mit Blick nach Luxemburg Tanken, Reifen & Co.: Was sich 2024 für Autofahrer in Deutschland ändert
Update · Tragen Ihre Winterreifen das richtige Symbol – und sind Sie noch mit einem gültigen Führerschein unterwegs? Wir erklären, was sich kommendes Jahr für Autofahrer ändert und was zu beachten ist.
Mehr Sport, gesünder ernähren und öfter mal was für sich selbst tun: Immer wieder fassen sich viele Menschen zum Jahresbeginn gute Vorsätze, um ihr Leben besser zu machen. Jedes Jahr treten aber auch neue Vorgaben in Kraft, die unter anderem Autos und den Straßenverkehr betreffen können. Welche das 2024 sind und was Autofahrer dann beachten müssen, lesen Sie hier.
Winterreifen: Alpine-Symbol statt nur „M+S“-Kennzeichnung
Die neue Vorgabe für Winterreifen gilt zwar noch nicht ab dem 1. Januar, sondern erst ab dem 1. Oktober 2024. Trotzdem lohnt es sich jetzt schon einmal, einen Blick auf die Reifen zu werfen, um im Herbst nicht böse überrascht zu werden. Denn ab dann werden laut ADAC nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen, also eine Schneeflocke in einem stilisierten Berg mit drei Gipfeln. Allein die „M+S“-Kennzeichnung reicht nicht mehr. Das gilt auch für Ganzjahresreifen.
Wer also ab 1. Oktober 2024 in Deutschland bei winterlichen Straßenbedingungen mit Reifen ohne Alpine-Symbol fährt, verstößt gegen die Winterreifenpflicht. Wann genau die Winterreifenpflicht gilt und was bei Verstößen droht, können Sie hier nachlesen.
Führerschein umtauschen – diese Jahrgänge sind bis 19. Januar 2024 dran
Wer einen Führerschein hat, der noch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Das betrifft nicht nur PKW-Führerscheine, sondern auch die für Motorräder.
Die Führerscheine müssen aber nicht alle auf einmal umgetauscht werden, sondern nach Jahrgang gestaffelt. Die aktuelle Frist betrifft laut Deutscher Presse-Agentur Inhaber eines Führerscheins mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Sie müssen bis 19. Januar 2024 ihren Führerschein umtauschen. Wie das Umtauschen des Führerscheins genau funktioniert, lesen Sie hier.
Durch CO2-Steuer wird Tanken teurer
Im Jahr 2024 wird der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht – nicht wie bisher geplant auf 40 Euro. Das bedeutet laut ADAC, dass der CO2-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent im Vergleich zu 2023 steigt.
Auch in Luxemburg sieht der überarbeitete Klima- und Energieplan (PNEC) vor, dass die CO2-Steuer jährlich um fünf Euro angehoben wird. Das würde einen Anstieg von derzeit 30 auf 35 Euro im Jahr 2024 bedeuten. Im Großherzogtum sind die Preise für Mineralölerzeugnisse staatlich reguliert. Auch die maximalen Spritpreise sind deshalb für alle Tankstellen im Land einheitlich, sodass sich Autofahrer stets informieren können, wie viel Tanken in Luxemburg aktuell kostet.
Handyblitzer: Nach Testphase in Trier auch in ganz Rheinland-Pfalz?
2022 wurden sie unter anderem in Trier getestet, bald könnte es sie in ganz Rheinland-Pfalz geben: Monocams beziehungsweise Handyblitzer. Sie sollen dabei helfen, Autofahrer zu ertappen, die das Handy am Steuer nutzen. Geplant ist, dass künftig jedes Polizeipräsidium im Land eine eigene Monocam bekommt. Wann es so weit sein wird, ist allerdings noch nicht klar.
Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, dem drohen laut ADAC in Deutschland ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ob das auch für die Autofahrer gilt, die während der Testphase in Trier vom Handyblitzer erwischt wurden, war zuletzt rechtlich umstritten.
E-Auto neu kaufen: Bereits seit 18. Dezember 2023 keine staatliche Förderung mehr
Die staatliche Förderung für E-Autos – genannt Umweltbonus – endet früher als geplant. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind laut ADAC nicht betroffen und werden ausgezahlt. Bis einschließlich 17. Dezember eingegangene Anträge werden bearbeitet und bewilligt, sollten die Fördervoraussetzungen vorliegen, schreibt der ADAC.
Event Data Recorder: Daten werden bei Unfall aufgezeichnet
Diese neue Vorgabe gilt nicht ab Januar, sondern erst ab Juli 2024. Dann müssen laut ADAC alle neu zugelassenen PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Klassen M1 und N1) einen Event Data Recorder (EDR) haben. Das ist ein Gerät, das Daten aufzeichnet. Sie werden allerdings nur bei einem Unfall und auch nur über eine Zeitspanne von fünf Sekunden davor und 300 Millisekunden danach gespeichert. Ein EDR funktioniert also ähnlich wie ein Flugschreiber beziehungsweise eine Blackbox im Flugzeug.
Die Daten sollen laut ADAC zum Beispiel bei der Rekonstruktion des Unfalls oder der Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit helfen.
Einige Assistenzsysteme werden ab 2024 im Auto Pflicht
Ab dem 7. Juli 2024 werden außerdem einige Fahrerassistenzsysteme in neu zugelassenen Fahrzeugen Pflicht. Der ADAC nennt unter anderem ein Müdigkeits-Warnsystem, einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, einen Rückfahrassistenten, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, einen Notfall-Spurhalteassistenten und Notbremslicht.
Auch eine Vorrichtung wird zur Pflicht, die den Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (genannt Alkolock) ermöglicht – jedoch nicht die Wegfahrsperre selbst.