Das Girokonto für jedermann kommt

Ein Girokonto ist Bestandteil eines modernen Lebens: Es gehört zum Alltag wie eine Tasse Kaffee oder Tee zum Frühstück. Viele einkommensschwache Menschen in Deutschland müssen aber derzeit noch auf diese Selbstverständlichkeit verzichten.

Der Bundestag diskutierte gestern erstmals einen von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf, der ein sogenanntes Basiskonto für jedermann vorsieht. Freilich musste dafür insbesondere die Union zum Jagen getragen werden.
EU-Richtlinie zu Zahlungskonten


Die Linken-Abgeordnete Caren Lay zitierte genüsslich aus Parlamentsdebatten vergangener Jahre, in denen Redner von CDU und CSU eine solche Regelung noch in die Nähe sozialistischer Umtriebe gerückt hatten. Womöglich wäre es bei diesem Standpunkt auch geblieben, hätte die EU nicht nachgeholfen. Vor zwei Jahren beschloss Brüssel eine Richtlinie für den "Zugang zu Zahlungskonten", die bis spätestens Mitte September in deutsches Recht umzusetzen ist.

Freiwillige Verpflichtung 1995


Die Vorgeschichte des Kontos für jedermann ist allerdings noch viel länger. Bereits im Jahr 1995 hatten sich die Banken in Deutschland verpflichtet, auch besonders armen Bevölkerungskreisen ein Konto zu ermöglichen. Allerdings nur auf freiwilliger Basis. Im September 2012 gelobten die Sparkassen noch einmal Besserung. Bei vielen ist es jedoch bis heute lediglich ein Versprechen geblieben.
Mit dem neuen Gesetzentwurf werden die Geldinstitute künftig gezwungen, praktisch jedem Verbraucher ein Konto einzurichten. Dazu zählen auch Obdachlose sowie alle Personen, die unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Das sind Asylsuchende, aber auch Geduldete, die keinen Aufenthaltstitel haben, wegen der angespannten Situation in ihren Herkunftsländern jedoch nicht abgeschoben werden können. Verweigert eine Bank das Basiskonto, können die Betroffenen gerichtlich dagegen vorgehen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einschalten. Die Bank hat nur dann gute Karten, wenn es bereits ein Basiskonto gibt oder Kontobetrügereien in der Vergangenheit festgestellt wurden.
Das Basiskonto sei dann auch "kein Freifahrtsschein für ein Leben auf Pump", stellte die Verbraucherschutz-Expertin der CDU, Mechthild Heil, in der Bundestagsdebatte klar. Laut Gesetzesvorlage ist das Konto nur auf Guthabenbasis zu haben, um Ein- und Auszahlungen sowie Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen zu ermöglichen. Zu einem Dispo-Kredit sind die Banken nicht verpflichtet. Ein möglicher Überziehungsrahmen wäre also individuell zwischen Bank und Kontoinhaber auszuhandeln.
Linke für Gebührenfreiheit


Auch müssen Banken das Basiskonto nicht gratis anbieten. Laut Regierungsvorlage sollen die Kosten aber "angemessen" und "marktüblich" sein. Die Linke hingegen plädiert für eine Gebührenfreiheit. Auch die Grünen meldeten an dieser Stelle Bedenken an. Die Begrifflichkeiten zur Kostenbestimmung seien "zu unkonkret", meinte ihre Abgeordnete Nicole Maisch.
Über die Zahl der Personen ohne Konto gibt es nur Schätzungen. Die Angaben schwanken zwischen knapp 600 000 und einer Million.
Vor einigen Jahren hatten Verbraucherschutzexperten festgestellt, dass die Mehrzahl der Betroffenen bereits über eine Bankverbindung verfügte, diese jedoch wegen schlechter Bonität gekündigt wurde. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung reicht dies nicht mehr als Grund für eine Ablehnung des Kontoantrags durch die Bank aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort