Das hilft Kindern und Eltern nach der Trennung

Trier · Was können Väter und Mütter tun, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind abgebrochen hat? Wie viel Mitspracherecht hat der Ex-Partner bei der Freizeitgestaltung an Besuchswochenenden? Drei Experten standen zwei Stunden lang unseren Lesern für Fragen zum Thema "Trennung und Scheidung" zur Verfügung.

Trier. Hier einige der Tipps:

Der Vater hat den Kontakt zu seinen Kindern abgebrochen. Sie vermissen den Papa sehr, aber das interessiert ihn nicht. Was kann ich tun?
Elke Bintz, Diplom-Sozialarbeiterin, Jugendamt Trier: Sie selbst oder auch wir als Jugendamt können den Vater anschreiben und ihn um ein Gespräch bitten. Kinder haben auch einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Kontakt. Doch ein erzwungener Kontakt wird nicht dem Kindeswohl entsprechen! Je nach Alter der Kinder gibt es Gruppen für Trennungskinder, etwa vom Kinderschutzbund. Hilfreich ist dabei auch, dass die Kinder erfahren, dass es noch andere Kinder gibt, die das Gleiche erlebt haben.

Meine Tochter geht ungern an den Besuchswochenenden zu ihrem Vater. Muss sie trotzdem hin?
Elke Bintz: Es sollte versucht werden zu klären, welche Ursachen dahinter stecken. Vielleicht erlebt das Kind gerade eine sehr schöne Beziehungsphase mit Ihnen, und es ist schwierig, sich daraus zu lösen. Oder es kann in einem Loyalitätskonflikt stehen, weil es denkt, die Mama sei traurig, wenn es zum Papa geht.

Mir passt es nicht, dass mein Ex-Mann, wenn er mit unserer Tochter zusammen ist, ständig mit ihr fernsieht oder das Kind bei der Oma "parkt". Was halten Sie davon?
Soi Papanastasiou, Diplom-Psychologin der Ehe-, Familien und Lebensberatung der Diakonie in Trier: Es ist die Sache des Vaters, was er in der Zeit, die er mit dem Kind verbringt, macht. Sie könnten ihm ein Gespräch anbieten, um über die unterschiedlichen Vorstellungen zu sprechen. Aber erwarten, dass er die Freizeit nach ihren Vorstellungen gestaltet, können Sie nicht.

Dürfen unsere Kinder (fünf und sieben) selbst entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen?
Volker Werner, Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes Trier-Saarburg: Minderjährige Kinder können die Entscheidung nicht treffen. Mit zunehmendem Alter der Kinder wachsen zwar sowohl der Wille als auch das Mitspracherecht, aber dennoch liegt die letztendliche Entscheidung bei den Sorgeberechtigten. kat

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