Der "Lappen" wird ein Auslaufmodell

Führerscheine haben künftig ein Haltbarkeitsdatum. Nicht die einzige Änderung im neuen Fahrerlaubnisrecht. Der TV erläutert die wichtigsten Neuregelungen.

Warum gibt es überhaupt erneut Änderungen beim Führerscheinrecht?Weil die Europäische Union dies schon vor Jahren so beschlossen hat. Ziel dieser Neuregelung ist es, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. Die Neuerungen treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab diesem Zeitpunkt erteilt wird. Altinhaber haben Bestandsschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen profitieren alle unabhängig vom Umtausch.Muss jetzt jeder seinen Führerschein umtauschen?Nein. Führerscheine, die gut lesbar und nicht befristet sind, müssen nicht eingetauscht werden. Sie sind bis Januar 2033 gültig. Einschränkung: Wer eine neue Klasse erwirbt oder den Führerschein verliert, so dass ein neuer ausgestellt werden muss, bekommt einen neuen, befristeten Führerschein.Was muss ich nach Ablauf der 15 Jahre machen, um einen neuen Führerschein zu bekommen?Nach jetzigem Stand der Dinge handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt, also: Antrag ausfüllen, Passbild abgeben, Gebühr bezahlen (derzeit 25 Euro). Eine ärztliche Untersuchung oder eine neue Prüfung sind nicht erforderlich. Anders verhält es sich mit Bus- oder LKW-Führerscheinen: Hier sind ärztliche und augenärztliche Untersuchungen bei der Verlängerung Pflicht. In welchem Umfang gelten die alten Klassen weiter?Die Klasseneinteilung hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Vieles hängt also davon ab, in welchem Jahr man den Führerschein gemacht hat. Grundsätzlich bleiben alle jemals erworbenen Berechtigungen erhalten, auch wenn sich der Zuschnitt einer Klasse später verkleinert. So berechtigt eine Fahrerlaubnis der Klasse 2, 3 oder 4 auch zum Führen von Leichtkrafträdern, sofern sie vor dem 1. April 1980 erteilt wurde. Beim Umtausch des Führerscheins wird in diesen Fällen die neue Klasse A1 eingetragen.Worauf sollte ich beim Umtausch achten?Wichtig ist es, zu kontrollieren, dass die Zulassungsbehörden auch wirklich alle zuvor erworbenen Lizenzen umschreiben. Nach zwei Jahren verfällt nämlich der Anspruch.Wie unterscheiden sich die neuen von den jetzigen EU-Kartenführerscheinen?Wenig. Auf der Rückseite sind jetzt allerdings alle 15 EU-weiten, einheitlichen Fahrerlaubnisklassen inklusive der neuen Zweiradklassen AM und A2 sowie zwei nationale Klassen (L und T für landwirt- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen) aufgelistet. Welchen Umfang haben die ab dem 19. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnisklassen?Die wesentlichen Änderungen sind: Einführung eines Führerscheins für Mopeds (Klasse AM); Änderung der Definition Klasse A1 (Leichtkraftrad); Einführung eines Führerscheins der Klasse A2; Änderung der Definition der Klasse A sowie ein stufenweiser Zugang bei den Klassen für Zweiräder.Die Informationen stammen überwiegend vom Bundesverkehrsministerium und dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC).Mehr zum Thema auf volksfreund.de/extra

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