Kolumne Mietrechtstipp Wann Fiffi in die Mietwohnung einziehen darf

Wenn Haustiere mit in die Mietwohnung einziehen sollen gibt es dafür regeln. Was Tierliebhaber wissen sollten, fasst der Mieterverein Trier zusammen.

Der Mieterverein Trier gibt Tipps für Tierliebhaber in der Mietwohnung.
Foto: g_mehrw <g_mehrw3@volksfreund.de>

Ob Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Aber egal, was im Mietvertrag steht oder nicht, Kleintiere sind immer erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof seit langem schon entschieden. Kleintiere sind etwa Kaninchen, Wellensittiche, Goldhamster, Schildkröten oder Zierfische. Hier geht man davon aus, dass sie weder Schäden in der Wohnung veursachen, noch andere belästigen.