Mietrechtstipp Das besagt die Mietpreisbremse

In einem bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Bei der Wiedervermietung (Neuvermietung) allerdings gilt diese Begrenzung nicht.

Hier kann theoretisch jede Miete gefordert werden. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 die sogenannte „Mietpreisbremse“ erlassen. Danach darf der Vermieter höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent fordern. Davon allerdings gibt es Ausnahmen.