Der richtige Weg zur Vollmacht
Trier · Mein Mann und ich haben uns gegenseitig handschriftlich eine Vollmacht geschrieben. Ist das so in Ordnung? Was ist eine Vollmacht über den Tod hinaus? Fünf Experten der Volksbank haben zwei Stunden lang die Fragen der Leser am TV-Telefon beantwortet.
Trier. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten: Mein Mann und ich haben uns gegenseitig handschriftlich eine Vollmacht geschrieben. Ist das so in Ordnung?Jörg Vollmar, Finanz- und Vermögensberater der Volksbank Trier: Um sicher zu gehen, gehen Sie bitte zu Ihrer Bankfiliale und richten Sie dort eine Kunden- oder Kontovollmacht ein. Mit dem entsprechenden Bankformular ist die Vollmacht somit auf alle Fälle gegenüber der Volksbank gültig. Auch ist sie dann im EDV-System der Bank hinterlegt und sofort und für jeden Mitarbeiter abrufbar.Muss ich zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte einen Notar beauftragen?Kurt Werner Presser, Leiter Zentraler Vertrieb der VR Bank Hunsrück-Mosel: Sie haben die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht direkt gegenüber der jeweiligen Bank einzurichten. Dazu gibt es spezielle Formulare, welche die jeweiligen Banken vorrätig haben.Meine Stieftochter möchte eine Vorsorgevollmacht von ihrem Vater erhalten. Was kann sie damit tun? Und welche Folgen hätte das für mich?Beate Lauer, Mitarbeiterin Volksbank Hochwald-Saarburg: Zu einer Vorsorgevollmacht gehören etwa die Aufenthalts-, Gesundheits- und Vermögenssorge. Mit einer alleinigen Vorsorgevollmacht würde Ihre Stieftochter über die vereinbarten Vorsorgebereiche entscheiden. Das heißt: Die jeweiligen Rechte würden dann auf die Bevollmächtigte übergehen. Ich rate Ihnen, sprechen Sie mit Ihrem Mann über die Vorsorgevollmacht.Ich möchte nicht, dass meine direkten Erben erben und einer dritten Person, die nicht in der Erbfolge ist, die Kontovollmacht erteilen. Wie gehe ich da vor?Mark Lichter, Finanz- und Vermögensberater der Volksbank Trier: In diesem Fall rate ich Ihnen zu einem Testament, und führen Sie ein Gespräch mit Ihrem Bankberater.Meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto. Braucht sie zusätzlich eine Vollmacht oder kann sie dann nach meinem Tod über das Konto verfügen?Janina Blum, Kundenberaterin der Volksbank Eifel Mitte: Ihre Frau braucht keine zusätzliche Vollmacht. Da sie auch Kontoinhaberin ist, könnte sie auch nach dem von Ihnen geschilderten Fall alleine weiter über das Konto verfügen. Aber wenn es weitere Erben gibt, haben diese die Möglichkeit, die alleinige Verfügung zu stoppen.Was ist eine Vollmacht über den Tod hinaus?Janina Blum: Das heißt, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen darf.kat