Die anderen dürfen immer viel länger!

Ständig gibt es Krach um die Ausgehzeiten. Haben Sie einen Tipp? Unser 15-jähriger Sohn will unbedingt alkoholische Getränke auf seiner Party anbieten. Sollen wir es erlauben? Heute können Sie drei Expertinnen am Erziehungstelefon zum Thema "Wenn Jugendliche Party machen - Ausgehzeiten und Alkohol" befragen.

Trier. (kat ) Kai (15) hat es satt. Er muss immer die Party verlassen, wenn es gerade am schönsten ist. "Die anderen in meinem Alter dürfen immer viel länger bleiben", meckert der Schüler. Streit um die Ausgehzeiten gehört in Kais Familie mittlerweile zum Wochenende wie langes Ausschlafen. "Andere Jugendliche dürfen viel mehr", sagt der Teenager. Wie lange dürfen Jugendliche ausgehen? Wie können Eltern und Teenager gemeinsam Lösungen finden?

Ein anderer Fall: Sabrina will ihren 16. Geburtstag mit vielen Freunden feiern. "Ich will, dass es eine megageile Fete wird und keine Babyparty", verkündet die Schülerin. Dazu gehört für sie auch, dass Alkohol getrunken wird. Sabrinas Eltern sind strikt gegen Bier, Alcopops und Ähnliches. Sie vertreten ganz klar die Meinung: "Party ja, Alkohol nein!" Sabrina hat Angst, dass sie ausgelacht wird, wenn sie nur alkoholfreie Getränke anbietet und dass es langweilig wird. Vor allem weil auch einige ältere Gäste dabei sein werden.

Sollten Sabrinas Eltern Alkohol auf der Party erlauben? Welche Regeln können Eltern für den Umgang mit Alkohol aufstellen?

Mit dem TV-Erziehungstelefon bietet der Trierische Volkfreund seinen Leserinnen und Lesern einen speziellen Service:

Heute können Sie Birgit Wald, Telefon 0651/7199-194, Diplom-Psychologin der Lebensberatungsstelle Saarburg, und Andrea Bauer-Fisseni, Telefon 0651/7199-195, Diplom-Heilpädagogin von der Lebensberatungsstelle Hermeskeil, sowie Ingeburg Brandt, Telefon 0651/7199-196, Diplom-Sozialpädagogin der Suchtberatung Diakonisches Werk in Trier, direkt am TV-Erziehungstelefon befragen. Auch Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, das Gespräch mit den Expertinnen zu suchen.

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Lediglich der Sachverhalt wird von den Experten ohne Wiedererkennungswert zwecks des Nachberichts weitergegeben. Namen bleiben anonym.

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