Telefonaktion Vorsicht! – Kaufen Sie achtsam im Internet

Von Katja BernardyTrier Drei Expertinnen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Trier haben die Leserfragen am TV-Telefon beantwortet. Anfang Dezember hatte ich über einen Onlineshop per Vorkasse Kopfhörer für meinen Mann bestellt.

Bis heute sind die Kopfhörer nicht angekommen. Die Firma behauptet, das Paket sei zugestellt worden.Renate Schröder, Leiterin der Trierer Beratungsstelle: Schreiben Sie den Händler an und fordern Sie ihn auf, nachzuweisen, an wen und wann die Ware angeblich ausgehändigt wurde. Kann der Händler den Nachweis nicht erbringen, dann haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf die Rückgabe des Geldes. Ich habe im Internet Wanderschuhe bestellt. Weil sie nicht gepasst haben, habe ich sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt. Der Händler verzögert die Rückabwicklung und zahlt den Geldbetrag nicht aus. Er begründet, ich hätte nicht schriftlich widerrufen.Schröder: Beim Onlinehandel muss man dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen am besten schriftlich mitteilen, dass man den Vertrag widerruft. Die Ware nur zurückzusenden, reicht nicht aus. Am besten verwendet man das vom Unternehmer mitgelieferte Musterformular und sendet es per Einschreiben an die Adresse des Unternehmens oder per Fax mit Sendebericht. Nach erfolgtem Widerruf müssen Sie die Ware dann binnen 14 Tagen zurücksenden. Dann ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Ich bin Opfer eines Fake-Shops geworden. Was kann ich jetzt tun?Gudrun Hansen, Beraterin und Internet-/Telekommunikationsexpertin: Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, erkundigen Sie sich umgehend bei Ihrem Geld­institut, ob die Zahlung rückgängig gemacht werden kann. Bei anderen Zahlungsarten kontaktieren Sie die Bank, den Zahlungsdienstleister oder das Kreditkarteninstitut. Stellen Sie in einem weiteren Schritt Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und sichern Sie alle Belege der Online-Bestellung wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails. Weil das Mobiltelefon im Internet ein Superschnäppchen war, habe ich es bestellt. Bezahlt werden sollte ausschließlich über Vorkasse. Das hat mich stutzig gemacht. Beim genaueren Anschauen des Impressums ist mir aufgefallen, dass eine Adresse in Spanien angegeben war, der Kaufbetrag auf ein Konto mit italienischer IBAN überwiesen werden sollte. Ich habe überwiesen, weil der Preis unschlagbar war, aber das Handy kam nie an.Kirsten Thul-Kunsmann, Beraterin in Trier und Stützpunktleiterin in Cochem: Ihre Chance, das Geld zurückzuerhalten oder das Handy zu bekommen, liegt leider bei null. Der günstige Kaufpreis, die Unterschiedlichkeit von Adresse und IBAN hätten ein Alarmsignal sein sollen, ebenso dass Sie ausschließlich per Vorkasse zahlen konnten.

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