Dies sollten Sie beim Unterhalt für erwachsene Kinder beachten

Auch wenn Eltern für den Nachwuchs kein Kindergeld mehr erhalten, können sie den Staat an den Kosten für den Unterhalt beteiligen. Beispielsweise dann, wenn der Nachwuchs sich auch nach dem 25. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befindet.

Oder wenn das Kind älter als 21 und ohne Job ist.
In diesen Fällen können Eltern typische Unterhaltsleistungen bis zur Höhe von 8354 Euro als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art in der Steuererklärung verrechnen (Teil 2). Sind die Eltern einige Monate nicht für den Unterhalt des Nachwuchses aufgekommen, kürzen die Beamten die 8354 Euro entsprechend.
Auch reduzieren die Finanzbeamten den Höchstbetrag um eigene Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die 624 Euro im Jahr überschreiten.
"Zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen können Steuerzahler auch noch weitere Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung des Nachwuchses steuerlich geltend machen", sagt Experte Peter Kauth von Steuerrat24.de. bbr

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