Durchblick im Wohn- und Betreuungsgesetz

Die Rechte von Pflegebedürftigen hat die rheinland-pfälzische Verbraucherberatung unter die Lupe genommen. Tipps bei Unterbringung im Pflegeheim oder in einer Wohngruppe wurden in einer Broschüre gesammelt.

Mainz. (red) Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht möglichst selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben und sich versorgt wissen möchte - unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung. Aber nicht immer ist das möglich. Die neue kostenlose Broschüre "Vertrag im Blick" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert zu Vertragsrechten von Bewohnern von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie neuen Wohnformen wie Wohngruppen für Demenzpatienten.

Auf 90 Seiten erläutert die umfangreiche Publikation die Vorschriften des Wohn- und Betreuungsgesetzes (WBVG), das am 01. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen so gut es geht vermeiden, schließlich sind Pflegebedürftige die schwächeren Vertragspartner.

Anhand zahlreicher Beispiele erklärt die Broschüre, worauf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen achten sollten, wenn es um Wohn- und Betreuungsverträge geht. Dabei muss der Ratgeber nicht vom Anfang bis zum Ende durchgearbeitet werden. Je nach Situation und bei punktuell auftretenden Fragen oder Problemen gibt der Ratgeber kurz und prägnant Antworten. Die Informationsbroschüre kann in sämtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgeholt werden. Postversand erfolgt nach vorheriger Übersendung eines mit 1,45 Euro frankierten Din-A-5-Rückumschlages durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 4107, 55031 Mainz. Die Informationen der Broschüre sind auch im Internet unter www.vz-rlp.de/Heimvertragsrecht zu finden und können dort kostenlos heruntergeladen werden.

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