Wohnen Kündigung nach Zwangsversteigerung
In vorliegendem Fall hatten die Mieter mit dem Vermieter folgende wirksame Vereinbarung in ihrem Mietvertrag getroffen: „Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.“ Nachdem das Mietverhältnis begonnen hatte, wurde der Vermieter insolvent und das Haus wurde zwangsversteigert.
08.03.2022
, 12:50 Uhr
Der neue Eigentümer (Ersteher) kündigte nach der Zwangsversteigerung das Mietverhältnis daraufhin wegen Eigenbedarfs.