Wohnen Kündigung nach Zwangsversteigerung

In vorliegendem Fall hatten die Mieter mit dem Vermieter folgende wirksame Vereinbarung in ihrem Mietvertrag getroffen: „Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.“ Nachdem das Mietverhältnis begonnen hatte, wurde der Vermieter insolvent und das Haus wurde zwangsversteigert.

Eigenbedarf: Der Mieterverein Trier stellt die rechtliche Lage bei Zwangsversteigerung dar.
Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Der neue Eigentümer (Ersteher) kündigte nach der Zwangsversteigerung das Mietverhältnis daraufhin wegen Eigenbedarfs.