Eingeklemmt in automatischer Tür - Kein Schadenersatz

Nürnberg-Fürth (dpa/tmn) · Vorsicht vor moderner Türtechnik: Wer in einer automatisch öffnenden und schließenden Tür eingeklemmt wird, ist selbst schuld - entschied ein Gericht.

Wer zwischen den Flügeln einer automatisch schließenden Eingangstür eingeklemmt wird, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, das die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ veröffentlicht hat. Nach dem Richterspruch muss der Passant damit rechnen, dass solche Türen sich unerwartet schließen. Ihn treffe daher wegen mangelnder Aufmerksamkeit ein erhebliches Mitverschulden (Aktenzeichen: 12 O 2095/11).

Das Gericht wies damit die Schadenersatzklage einer Bankkundin ab. Die Klägerin war beim Verlassen einer Filiale zwischen die sich automatisch schließenden Schiebetüren geraten. Zuvor hatte sie einen anderen Kunden, der das Geldinstitut betreten wollte, passieren lassen. Danach schloss sich die Tür, obwohl die Klägerin sich noch zwischen den Flügeln befand. Offenbar reagierte der Bewegungsmelder nur verzögert. Das Landgericht sah gleichwohl keine Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht seitens der Bank. Vielmehr hielten sie der Klägerin vor, nicht aufmerksam genug gewesen zu sein.

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