Einparker am Straßenrand dürfen überholt werden

Hamburg (dpa/tmn) · Eben am einparkenden Auto vorbeihuschen? Das ist nicht grundsätzlich verboten - aber oft riskant. Bei einem Unfall könnte den Überholenden zumindest eine Teilschuld tragen.

Beim Einparken am Straßenrand oder während eines Wendemanövers dürfen Autos grundsätzlich überholt werden. „Es muss aber genügend Platz herrschen und die Verkehrslage übersichtlich sein“, bremst die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen voreilige Vorbeifahrer. Drängle sich jemand rücksichtslos an einem Wagen vorbei, der gerade in eine Parklücke oder zum Wenden rückwärts in eine Einfahrt gesetzt wird, müsse er mit einer Teilschuld rechnen, wenn es kracht.

Dasselbe gilt für Radfahrer, die sich oft schnell noch zwischen Parkstreifen und einparkenden Autos durchmogeln. „Dabei überholen sie den Einparker rechts - und das ist nun mal verboten“, betont Mielchen. Einen Zusammenstoß mit einem Radler hätte der Autofahrer dennoch mitzuverantworten, da er immer auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müsse, erklärt die Fachanwältin.

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