Einspruchsfrist gegen Steuerbescheid beträgt einen Monat

Berlin (dpa/tmn) · Auch Finanzämter machen Fehler. Daher sollten Steuerzahler ihren Bescheid sorgfältig prüfen und bei Unklarheit Einspruch einlegen. In mehr als zwei Dritteln der Fälle wurde die zu zahlende Steuer anschließend nach unten korrigiert.

Fehler im Steuerbescheid sollten dem Finanzamt möglichst bald angezeigt werden. Die Einspruchsfrist betrage einen Monat, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Der Einspruch müsse schriftlich erfolgen. Die Finanzämter seien dann verpflichtet, den Bescheid noch einmal vollständig zu überprüfen. Allein 2011 wurden laut NVL von den mehr als vier Millionen bearbeiteten Einsprüchen mehr als zwei Drittel zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

Allerdings könne das Finanzamt im Einspruchsverfahren auch zu dem Ergebnis kommen, dass es einen Fehler zugunsten des Steuerzahlers gemacht hat. Das gilt zum Beispiel, wenn Aufwendungen zu Unrecht anerkannt wurden. In einem solchen Fall müsse die Behörde den Steuerpflichtigen auf diese Tatsache hinweisen. Der Steuerzahler habe dann die Möglichkeit, seinen Einspruch zurückzunehmen. Dann bleibe alles beim Alten.

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