Eltern dürfen auf Rückzahlung hoffen

Das Niedersächsische Finanzgericht hat ernsthafte Zweifel an den Kinderfreibeträgen 2014 geäußert. Was können Eltern jetzt machen, um Geld zurückzubekommen?

Im Jahr 2014 war der Kinderfreibetrag zu niedrig - darauf hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) laut eigener Aussage bereits aufmerksam gemacht. Auf diese Argumentation bezieht sich das Niedersächsische Finanzgericht, das nun in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Zweifel an den Kinderfreibeträgen 2014 äußert.
Betroffen sind alle Eltern, die 2014 Solidaritätszuschlag gezahlt haben, denn der orientiert sich an den Kinderfreibeträgen. Daneben erfasst der Beschluss Familien, für die der Abzug der Kinderfreibeträge günstiger war als das Kindergeld. Nach dem 9. Existenzmini-mumbericht musste für 2014 ein Existenzminimum von 4440 Euro steuerfrei bleiben. Der Gesetzgeber gewährte Eltern jedoch nur einen Kinderfreibetrag von 4368 Euro - und so laut BdSt zu wenig. Das Niedersächsische Finanzgericht bezweifelte, dass diese Unterdeckung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eltern profitieren in jedem Fall vom Klageverfahren, denn die Steuerbescheide für 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag offen. Die Steuerbescheide können so später noch zugunsten der Eltern geändert werden. Betroffene müssen keinen gesonderten Einspruch einlegen. red

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