Elterngeld für Pflegeeltern nur bei Adoptionspflege

Essen (dpa/tmn) · Pflegeeltern können in bestimmten Fällen in Sachen Elterngeld leer ausgehen. So hat jetzt ein Gericht entschieden. Die Klägerin hatte für die Betreuung des Pflegekindes ihren Beruf aufgegeben.

Pflegeeltern haben nur im Fall einer sogenannten Adoptionspflege Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Aktenzeichen: L 13 EG 37/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Bei Pflegeeltern von Kindern, deren Eltern einer Adoption noch nicht zugestimmt hätten, fehle eine rechtlich verfestigte Familienbeziehung.

Der Fall: Eine Frau hatte 2007 ein Kind in Vollzeitpflege aufgenommen. Die Personensorge stand weiter dem Jugendamt zu. Die Pflegemutter verlangte, ihr für die Pflegetochter Elterngeld zu zahlen. Sie wollte damit ebenso behandelt werden wie Eltern, die Pflegekinder mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufnehmen. Diese haben Anspruch auf Elterngeld. Die Frau argumentierte, die Familienbeziehung zwischen ihr und ihrer Pflegetochter sei mit derjenigen von zukünftigen Adoptiveltern zu vergleichen. Sie habe sogar ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um ihr Pflegekind zu betreuen.

Das Urteil: Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Ein Elterngeldanspruch für andere als leibliche Kinder bestehe nur, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliege. Dies sei dann der Fall, wenn ein Kind mit dem Ziel der späteren Adoption in Pflege genommen worden sei. An einer solchen verfestigten rechtlichen Bindung fehle es hier, weil die leibliche Mutter des Kindes einer Adoption nicht zugestimmt habe und es sich daher nicht um eine Adoptionspflege handele. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht informiert auf ihrer Website über weitere gesetzliche Vorschriften zum Thema Eltern- und Erziehungsgeld .

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