Endspurt für die Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung selbst bearbeitet, hat für deren Fertigstellung nur noch das Wochenende Zeit. Wer es definitiv nicht bis zum 31. Mai schafft, sollte eine Fristverlängerung beantragen.

 Ist es schon wieder so weit? Zum 31. Mai müssen die Bürger ihre Steuererklärungen abgegeben haben. Wer das nicht mehr schafft, sollte eine Fristverlängerung beantragen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Ist es schon wieder so weit? Zum 31. Mai müssen die Bürger ihre Steuererklärungen abgegeben haben. Wer das nicht mehr schafft, sollte eine Fristverlängerung beantragen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Die Steuererklärung ist für viele Bürger in diesem Jahr gar nicht so einfach. Wer ohne Hilfe - also Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein - seine Erklärung bearbeitet, soll bis Montag die Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Zu spät? Ein Fristverlängerungsantrag kann formlos gestellt werden. Es reicht aus, wenn Sie dem zuständigen Finanzamt mitteilen, dass Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 nicht fristgerecht einreichen, weil Sie die Steuererklärung nicht termingerecht bearbeiten konnten. In der Regel wird die Frist problemlos um vier Wochen verlängert. Falls Sie den Antrag nicht stellen, erhalten Sie einige Zeit nach dem Verstreichen der Frist ein Schreiben vom Finanzamt, in dem Sie aufgefordert werden, die Erklärung nachzureichen. In diesem Schreiben legt das Finanzamt den Termin fest. Lassen Sie auch dieses Datum tatenlos verstreichen, erhalten Sie in der Regel direkt den Steuerbescheid. Dies kann aber nachteilig sein, weil dann die Besteuerungsgrundlagen in dem Bescheid geschätzt werden, was selten günstig ist.

Dies kann auch nötig werden, wenn der Steuerzahler noch keine Steuerbescheinigung von seiner Bank erhalten hat, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Aufgrund der Umstellung bei der Besteuerung von Kapitalanlagen auf das Abgeltungssteuer-Verfahren sind einige Banken in diesem Jahr mit dem Ausstellen der Bescheinigungen spät dran. Viele Kunden benötigen diese aber für die Steuererklärung.

Wer muss überhaupt eine Erklärung einreichen?

Für die Abgabe gibt es klare Regeln. Wer etwa einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat, ist zur Erklärung verpflichtet.

Auch Ehepartner in den Steuerklassen III und V oder wenn mindestens einer von beiden in der Steuerklasse VI veranlagt war.

Verpflichtet sind auch Bürger, die neben ihrem Lohn oder Gehalt eine sogenannte Lohnersatzleistung von mehr als 410 oder 820 Euro im Jahr bezogen haben - also etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Übergangs-, Unterhalts-, Mutterschafts- oder Elterngeld.

Auch führen Miet-, Zins- oder sonstige Einkünfte neben Lohn und Gehaltszahlungen, die 410 oder 820 Euro im Jahr überstiegen haben, zur Pflicht, ebenso wenn jemand mehr als ein Arbeitsverhältnis hatte (ohne 400-Euro-Jobs). Gleiches gilt, wenn ein Partner Rente bezogen hat und/oder der andere noch arbeitet. Verplichtet sind zudem Selbstständige oder Rentner, sobald die Einkünfte über dem Grundfreibetrag - 2009 waren es für Alleinstehende 7834 Euro - liegen.

Doch es geht nicht nur darum, dass Bürger Steuern nachzahlen. In vielen Fällen gibt es auch vom Finanzamt Geld zurück. Deshalb sollte man darauf achten, dass alle Belege für die geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen beigefügt werden. Der Einkommensteuererklärung beizulegen sind auch die Unterlagen zur Abgeltungssteuer - allerdings ist die Beifügung dieser Unterlagen nur notwendig, wenn die Zinseinnahmen den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bei Ledigen) überschritten haben.

Verzögerungen möglich:

Die Finanzämter in Rheinland-Pfalz sind zurzeit mitten in der Umstellungsphase auf eine neue Software. Das bedeutet nicht nur, dass es vor übergehend zu längeren Bearbeitungszeiten bei Steuererklärungen kommen kann, sondern auch, dass die Beamten keine oder nur eingeschränkt Auskünfte zu gespeicherten Daten geben können. Das Finanzamt Trier bittet die Bürger um Verständnis dafür, dass derzeit nicht alle Vorgänge umgehend bearbeitet werden können. Am 7. Juni ist laut Finanzamt Trier die Umstellungsphase voraussichtlich beendet.

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