Energie Tipp

Derzeit trudeln in den Haushalten die Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom oder Gas ein. Ist der Verbrauch für ein Jahr wider Erwarten besonders hoch oder niedrig ausgefallen, lohnt es sich, genauer hinzusehen.

 Fabian Fehrenbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Foto: privat

Fabian Fehrenbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Foto: privat

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Ursache kann ein veränderter Verbrauch, ein Fehler beim Ablesen oder auch eine falsche Schätzung des Verbrauchs sein. Kleine Vermerke in der Fußnote der Rechnung verraten, ob die Zählerstände vom Kunden selbst abgelesen und dem Versorger mitgeteilt wurden, ob der Versorger selbst oder ein Dritter, zum Beispiel der Netzbetreiber, die Zählerstände abgelesen hat oder ob die Zählerstände geschätzt beziehungsweise rechnerisch ermittelt oder hochgerechnet wurden. Eine Schätzung des Verbrauchs ist nur unter bestimmten Umständen zulässig, zum Beispiel, wenn die Zählerräume zum Ablesen vom Versorger oder Netzbetreiber nicht betreten werden konnten und der Kunde zum Selbstablesen aufgefordert wurde, der Aufforderung aber nicht nachkam. Stellt sich heraus, dass die Schätzung nicht dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, muss die Abrechnung korrigiert werden, sobald die tatsächlichen Verbrauchszahlen vorliegen. Die Experten der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle Trier erläutern die Positionen der Abrechnung, beantworten offene Fragen und geben Hilfestellung bei der Korrespondenz mit dem Versorger. Die Beratung findet jeden 2. und 4. Montag im Monat in Trier, Fleischstraße 77, statt und kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 0800 60 75 600 (kostenlos) oder per Mail energierecht@vz-rlp.de ist erforderlich. Auch für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es ein persönliches Beratungsangebot nach Terminvereinbarung.

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