Enkel dürfen selten bei Oma leben

Dortmund · Dortmund (dpa) Stirbt die Mutter, können Großeltern nicht generell durchsetzen, dass die Enkel bei ihnen leben sollen. Dies gilt auch dann, wenn Oma und Opa einen engen Bezug zu den Kindern und regelmäßig Umgang haben.

Möglich ist es nur, wenn die Kinder länger im Haushalt der Großeltern gelebt haben, so dass sich eine familiäre Beziehung gebildet hat. Urlaubs- und Wochenendumgang reichen dafür nicht aus. Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 113 F 4850/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mitteilt.

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