Entscheidungen des Piloten sind bindend

Geldern (dpa/tmn) · Die Entscheidung eines Piloten, auf eine Landung wegen eines Unwetters zu verzichten, ist grundsätzlich bindend. Auch ein Gericht kann sie nicht ohne weiteres infrage stellen, urteilte das Amtsgericht Geldern.

Fluggästen steht deshalb auch keine Ausgleichzahlung zu, wenn der Pilot eines Zubringerflugzeugs wegen schlechten Wetters eine Landung für zu riskant hält (Aktenzeichen: 4 C 242/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall hatte eine Familie einen Flug von Spanien nach Deutschland gebucht. Das Flugzeug sollte planmäßig um 14.55 Uhr abheben. Weil der Pilot des Zubringerfluges wegen einer Gewitterfront und starken Winden eine Landung für zu riskant hielt, drehte er jedoch ab und landete auf einem anderen Flughafen. Ein Transfer der Fluggäste dorthin hätte zu lange gedauert. Den angebotenen Ersatzflug drei Tage später lehnte die klagende Familie ab und fuhr stattdessen mit einem Mietwagen nach Deutschland zurück. Sie forderte von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung von Verdienstausfall.

Das Gericht wies die Klage ab. Denn ungünstige Witterung sei ein außergewöhnlicher Umstand. Wie ein Gutachten ergeben habe, sei die Einschätzung des Piloten nicht grob fehlerhaft gewesen. Ohnehin habe er einen großen Ermessensspielraum. Dieser könne nur in sehr eingeschränktem Maß von Gerichten überprüft werden, da der Pilot für die Sicherheit des Flugzeugs verantwortlich ist. Auch die Fluggesellschaft habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Ihr sei es nicht zuzumuten, für jeden geplanten Flug ein Ersatzflugzeug vorzuhalten. Lediglich 41,35 Euro sprach das Gericht den Klägern zu, weil die Fluggesellschaft keine Erfrischungen und Mahlzeiten angeboten hatte.

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