Erbausschlagung kann nicht immer erzwungen werden

Zweibrücken (dpa/tmn) · Ist ein Nachlass nicht überschuldet, kann keine Erbausschlagung erzwungen werden. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. In dem Fall hatte eine Mutter ihren Kindern ein Grundstück hinterlassen, das zwangsversteigert werden sollte.

Stirbt ein Elternteil, kann der überlebende Elternteil nicht ohne weiteres das Erbe für die Kinder ausschlagen. Denn ist der Nachlass nicht überschuldet, lässt sich eine Erbausschlagung nicht erzwingen. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az.: 6 UF 148/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Die Mutter zweier minderjähriger Kinder, die nicht mit dem Vater der Kinder verheiratet war, starb. Die Kinder leben seit dem Tod der Mutter beim Vater, es hatte ein gemeinsames Sorgerecht gegeben. Zum Nachlass gehörten mehrere Grundstücke, wobei über eines ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet war. Der Vater beantragte die Genehmigung für die Erbausschlagung der Kinder. Er meinte, das Erbe sei überschuldet und es sei nur ein geringer Erlös aus der Zwangsversteigerung zu erwarten.

Der vom Gericht bestellte Verfahrenspfleger und der Testamentsvollstrecker kamen zu dem Ergebnis, dass keine Überschuldung des Nachlasses vorliege. Daher könne die Genehmigung nicht erteilt werden. Sei ein Nachlass nicht überschuldet, bestehe kein hinreichender Anlass, diese Genehmigung zu erteilen.

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