Erst prüfen, dann kündigen

Hamburg · Lebensversicherung: Verbraucher sollten vorher die Widerrufsbelehrung einsehen.

Hamburg (dpa) Wer überlegt, seine Lebensversicherung zu kündigen, sollte unbedingt die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag überprüfen. Ist sie fehlerhaft oder fehlt gänzlich, können Versicherte dem Zustandekommen des Vertrags unter Umständen auch einfach widersprechen. Das ist insbesondere möglich bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden.
Der Vorteil: "Ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt, kann der Versicherte die gesamten eingezahlten Versicherungsbeiträge sowie die angefallenen Zinsen zurückbekommen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. "Kündigt der Versicherte hingegen den Vertrag, wird ihm oft nur ein geringer Rückkaufwert ausgezahlt", erklärt Boss. Versicherte erhalten dann keine Zinsen. Schmerzt die Kündigung zu sehr, könnte evetuell die Beitragsfreistellung eine Lösung sein. Der Vertrag läuft dann ohne Beitragszahlung bis zum regulären Ablauf weiter.
Im Dialog mit dem Versicherer können Details entscheidend sein. Wollen Verbraucher ihr Anliegen eindeutig kommunizieren, helfen ihnen standardisierte Formulierungen. Der BdV stellt auf seiner Internetseite kostenlose Musterbriefe zur Verfügung.

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