Es gibt keinen klaren Mindeststandard

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt, dass die Autofahrer mehr Klarheit und somit auch Rechtssicherheit bekommen sollen, regt jedoch weitere Ergänzungen an: So sollte baldmöglichst definiert werden, welche Anforderungen ein Winterreifen erfüllen muss.

Frankfurt. (red) Eine einheitliche Kennzeichnung und die Anhebung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe hält der Klub für wünschenswert. Die geplante Bußgelderhöhung bei Verstößen gegen die neue Winterreifenregelung lehnt der AvD ab (siehe Extra). Seit 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung eine "den Wetterverhältnissen angepasste" Bereifung vorgeschrieben. Diese unpräzise Formulierung ist in der neuen Verordnung laut AvD durch folgenden Satz ersetzt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Nach Ansicht des AvD gibt diese Neufassung dem Kraftfahrer noch keine klare Definition von "Winterreifen" an die Hand. "Dies kann nur eine Übergangslösung sein. Das Grundproblem ist, dass keine Mindestanforderungen an Winterreifen definiert sind und für das oftmals verwendete M+S-Symbol auch kein Prüfverfahren vorgegeben ist", kritisiert der AvD-Vizepräsident für Recht und Verkehr, Hasso Werk. Nicht alle mit M+S markierten Reifen seien tatsächlich wintertauglich.

Deshalb regt der AvD an, weitere Schritte einzuleiten: "Der Gesetzgeber sollte schnellstmöglich eine einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen einführen und dementsprechend auch vorgeben, welcher Mindeststandard erfüllt werden muss", so Werk.

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