Ex muss Nebenkosten für Wohnung zahlen

Saarbrücken/Berlin. Lebt eine Person in der Wohnung des Expartners, muss sie auch Nebenkosten zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (AZ: 9 U 536/09-5), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall ließ sich das Ehepaar 2009 scheiden. Sie lebten von 2003 bis zur Scheidung getrennt. Die Ehefrau hatte die früher gemeinsam genutzte — Wohnung ihres Ehemanns weiter bewohnt. Von seiner Exfrau verlangte der Mann, dass sie die Nebenkosten zahle. Er bekam jetzt recht.dpa

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