Experten geben Tipps zum Kauf von Häusern und Wohnungen

Experten der Rechtsanwaltskammer Koblenz informieren heute beim Immobilientag in Trier über Fallstricke und häufige Fehler beim Erwerb von Häusern und Wohnungen. Beginn ist um 17.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais.

Trier. Bei dem Trierer Immobilientag der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Sparkasse Trier informieren die Rechtsanwälte Karl-Otto Armbrüster, Gerrit Strotmann, Fachanwalt für Steuerrecht, und Christoph Schöll, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht, über alles Wichtige rund um den Immobilienkauf.

Wer eine Immobilie kauft, muss genau hinschauen, schließlich soll es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommen. Daher ist vor Abschluss eines Kaufvertrages eine umfassende Prüfung notwendig.

Wer bei Überprüfung des Grundbucheintrages auf einen anderen Namen stößt, sollte vorsichtig sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Eigentümer verstorben ist und die Erben die Immobilie veräußern. In jedem Fall ist eine weitere Prüfung durch einen Anwalt oder Notar erforderlich.

Die Überprüfung der Wohnfläche ist unverzichtbar. Bei einem Neubau ist besondere Vorsicht geboten, da Planung und Bauausführung häufig voneinander abweichen. Dabei stellen Unterschiede von mehr als drei Prozent einen Mangel dar. In den Bauträgerverträgen finden Käufer Vereinbarungen über eine mögliche Minderung des Kaufpreises.

Ein häufiger Streitpunkt bei Immobilien ist das Zubehör. Bei Neubauten kann es der Baubeschreibung entnommen werden. Sonderwünsche der Käufer sollten detailliert in den Kaufvertrag übernommen werden. Auch bei gebrauchten Immobilien ist im Kaufvertrag zu regeln, was beim Verkauf in der Wohnung bleibt (Einbauküche).

Beim Kauf eines vermieteten Objektes muss der Mietvertrag überprüft werden. Im Fall eines beabsichtigten Eigenbedarfs muss die Kündigungsfrist beachtet werden.

Besondere Probleme ergeben sich, wenn das Hausanwesen in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde und der Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt schon bestand. In diesem Fall gilt ein Kündigungsschutz von mindestens drei Jahren.

Darüber, was beim Kauf zudem zu beachten ist, informiert die Rechtsanwaltskammer Koblenz bei der Veranstaltung "Fallstricke beim Immobilienerwerb". Die Vortrags- und Diskussionsrunde beginnt heute, Dienstag, 12. April, um 17.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3 in Trier. Der Eintritt ist frei.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. red

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