Telefonaktion Barrierefrei wohnen, günstig heizen

Trier · Große Interessen an TV-Telefonaktion: Experten der Verbraucherzentrale beantworten Leserfragen.

 Damit die eigenen vier Wände auch im Alter zu nutzen sind, muss der Eigentümer manchmal umbauen. Dafür gibt es staatliche Hilfen.

Damit die eigenen vier Wände auch im Alter zu nutzen sind, muss der Eigentümer manchmal umbauen. Dafür gibt es staatliche Hilfen.

Foto: dpa/Arno Burgi

„Eigener Herd ist Goldes Wert“ heißt ein Sprichwort, für das eigene Heim gilt das ebenso. Entsprechend groß war die Resonanz auf die jüngste TV-Telefonaktion. Fragen zu den Besonderheiten im Alt- und Neubau, zu der Förderung von Projekten und der Anpassung einer Immobilie an die Barrierefreiheit standen bei den TV-Lesern im Mittelpunkt. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten:

Ich möchte ein Haus mit fünf Wohneinheiten bauen und mit Wärmepumpe heizen. Mit welchen Fördermitteln kann ich rechnen?

Energieberater Dieter Kontor: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bietet für Neubauten, mit denen Energie gespart werden kann, ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss an. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterscheidet verschiedene Standards – KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 plus. Maximal kann ein Kredit von 120 000 Euro pro Wohneinheit aufgenommen werden, in Ihrem Fall höchstens 600 000 Euro. Wer den Standard KfW-Effizienzhaus 55 umsetzt, kann mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent der Kreditsumme rechnen. Für den Standard 40 mit 20 und für den Standard 40 plus mit 25 Prozent. Der Energieberater, der den jeweiligen Standard nachweisen muss, wird mit 50 Prozent bezuschusst, mit maximal 4000 Euro.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert energiesparende Neubauten. Sowohl bei dem Bafa als auch bei der KFW ist es wichtig, dass der Antrag vor Start der Maßnahme gestellt wird.

Wir wollen einen barrierefreien Bungalow bauen lassen. Wo findet man einen guten Architekten oder eine gute Fertighausfirma, die das in die Hand nehmen?

Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen: Bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz können Sie eine Liste mit Namen von Architekten erhalten. Noch ein Tipp: Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie wissen, was Barrierefreiheit im Detail bedeutet und welche genaue Vorstellung Sie vom Leben im Alter haben. Nicht nur ein barrierefreies Bad ist wichtig, sondern auch die Küche, das Wohn- und Schlafzimmer, schwellenlose Zugänge zur Terrasse oder in den Garten sollten bedacht werden. Sie können sich umfassend zur Barrierefreiheit bei Neubauten von einem Architekten der Landesberatungsstelle in ihrer Region beraten lassen – firmenneutral  und  kostenfrei.

Ich plane einen Altbau zu kaufen. Gibt es das Baukindergeld nur für Neubauten?

Grüne: Nein, es gibt auch für den Kauf eines alten Hauses Baukindergeld, vorausgesetzt, man zieht dort selbst ein.

Ich möchte die Fenster an unserem Haus austauschen lassen. Welche Fördermittel kommen in Frage?

Energieberater Bernhard Andre: Neue Fenster können über die KfW im Programm „Energieeffizient Sanieren“ oder alternativ bei selbstgenutztem Wohneigentum über die Einkommenssteuererklärung steuerlich gefördert werden.

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden. Einen Überblick über die aktuellen Förder- und Finanzierungshilfen erhalten Sie im Internet unter: www.energieberatung-rlp.de/foerderprogramme.

Wird der Austausch von Ölheizungen noch gefördert?

Andre: Mir sind keine staatlichen Förderprogramme bekannt, mit deren Hilfe die Erneuerung eines Ölkessels gefördert wird. Gefördert werden können zusätzliche Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien.

Welche Alternativen habe ich zu einer bestehenden Ölheizung und wie werden diese gefördert?

Andre: Was eine Ölheizung leisten konnte, kann in der Regel auch eine Holz-Pelletheizung. Weitere Alternativen könnten Wärmepumpensysteme sein. Hier sollten aber die Bedingungen für einen effizienten Betrieb sehr genau geprüft werden.

Der Rückbau und Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen wird mit 45 Prozent über das Bafa bezuschusst. Darüber hinaus sind weitere Hybridsysteme förderfähig. Möchten Sie wissen, welche Alternativen Sie zu vorhandenen Öl- oder Gasheizungen haben, können Sie sich gerne an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Rahmen der Aktion „Heizung mit Zukunft“ wenden.

Weitere Informationen dazu finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/energie/fruehlingsaktion-heizung-mit-zukunft-45997

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