Expertenrat über die Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht

Trier · "Mein Arzt hat mich nicht über Nebenwirkungen oder Risiken der Behandlung informiert", beklagen sich immer mehr Patienten bei Ulrike Altmann, Fachanwältin für Medizinrecht. Doch wie weit geht die ärztliche Aufklärungspflicht?

Trier. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz und und die Bezirksärztekammer Trier bieten beim diesjährigen Verbraucherrechts-tag Einblick in die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten. Am Donnerstag, 25. Oktober, 17.30 Uhr, im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, informieren Rechtsanwalt Felix Orlowski, Dr. Günther Matheis, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, und Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer beim Trierer Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz über die Rechte der Patienten in Arztpraxis und Krankenhaus. Weiterhin erhalten Patienten Einblicke, wie die Kommunikation zwischen Arzt und Patient verbessert werden kann und was Patienten bei Behandlungsfehlern tun können.
Nach der allgemeinen Rechtsprechung hat der Arzt den Patienten nur "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken einer Behandlung aufzuklären (BGHZ 90, 103ff). Auch eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken ist nicht erforderlich. Ebenso muss der Arzt keine Auskunft über die Dauer der Operation geben, über die genaue Zusammensetzung des Operationsteams oder über die einzelnen Operationsschritte (OLG Hamm, Urteil 02.11.2005 - 3 U 49/05).
Die Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht sind in der Rechtsprechung, wenn überhaupt, nur mit großer Unschärfe zu erkennen und allenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen auszumachen. Informationen zum Thema Meine Rechte als Patient erhalten Interessierte auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Bezirksärztekammer am 25. Oktober, 17.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal.
Anmeldung: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, E-Mail: info@srh-pr.de. red

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