Expertentipps, die Geldbeutel und Nerven schonen

Das Steuerecht ist kompliziert, und der Tipp eines Experten kann helfen, Geld zu sparen und Ärger zu vermeiden. Zahlreiche Leser nutzten die Chance, mit Steuerberatern aus der Region am TV-Telefon zu sprechen. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten:

Ich habe meinen Sohn (18) zur Gartenpflege rund um unser Mietshaus angestellt. Ich habe ihm jährlich 600 Euro für diesen Dienst bezahlt, bar auf Quittung. Das Finanzamt erkennt dies bei der Einkommensteuererklärung nicht als Werbungskosten an, da es sich um einen nahen Angehörigen handelt.Josef Ludwig, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz: Auch bei nahen Angehörigen können solche Kosten grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitsverhältnis wie unter Nichtangehörigen gestaltet wurde. Die Empfehlung wäre, dass Sie Ihren Sohn als geringfügig Beschäftigten anstellen, ihn als sogenannten Minijobber bei der Knappschaft anmelden. Dadurch entstehen 30 Prozent Sozialabgaben, die zusätzlich zum Arbeitslohn steuerlich abzugsfähig sind. Ich möchte eine Wohnung an meinen Sohn vermieten. Zu welchem Mietpreis kann ich an ihn vermieten, dass ich noch die kompletten Ausgaben absetzen kann?Josef Ludwig: Die Regelung ist so: Wenn ich an einen nahen Angehörigen vermiete, muss ich mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete vereinbaren, damit ich alle Kosten absetzen kann.Ich bin Rentnerin und ledig. Ab welchem Einkommen muss ich eine Steuererklärung abgeben?Martin van der Lahr, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz: Sie dürfen bis zu 8354 Euro jährlich verdienen, das ist der Grundfreibetrag für Ledige. Bei Verheirateten das Doppelte. Individuelle Freibeträge, beispielsweise für Schwerbehinderung, können abgezogen werden. Die Rente fließt mit einem sogenannten Ertragsanteil in die Besteuerung mit ein.Wir werden noch in diesem Jahr heiraten. Mein zukünftiger Mann arbeitet in Luxemburg, ich in Deutschland. Welche Steuerklasse wird in Deutschland gewählt?Martin van der Lahr: Sie werden nach der Eheschließung beide in die Steuerklasse vier eingestuft. Man kann allerdings einen Antrag auf Änderung stellen. Dann könnten Sie auch die für Sie günstigere Steuerklasse wählen, die Steuerklasse drei. In diesem Fall kommt es jedoch wegen des unterjährig zu geringen Steuerabzugs bei der zwingend durchzuführenden Einkommensteuerveranlagung in Deutschland zu teils hohen Nachzahlungen. Also Vorsicht!Meine Eltern hatten früher einen Land- und Forstwirtschaftbetrieb und haben niemals gegenüber dem Finanzamt eine Betriebsaufgabe erklärt. Die ehemaligen Landwirtschaftsflächen werden nun zu Bauland und sollen verkauft werden. Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Verkauf?Martin van der Lahr: In dem Moment, in dem Sie das Bauland verkaufen, nimmt das Finanzamt eine endgültige Betriebsaufgabe an, mit der Folge, dass die zu Bauland gewordenen Landwirtschaftsflächen nur mit dem aktuellen Zeitwert entnommen werden müssen. Das bedeutet, hier entsteht ein Gewinn in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem aktuellen Quadratmeterpreis und dem Kaufpreis von damals. Die Wertsteigerung unterliegt somit in voller Höhe der Einkommensbesteuerung.Ich bin Unternehmer und liefere an andere Unternehmer im EU-Ausland. Muss ich die Umsatzsteuer - Steueridentifikations-Nummer (ID-Nummer) - prüfen? Und welche Prüfungspflicht habe ich bei der Unterschrift auf der Gelangensbestätigung?Christian Rech, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz: Die Prüfung der Umsatzsteuer sollten Sie zeitnah vor Lieferung beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen ( <%LINK auto="true" href="http://www.bzst.de" class="more" text="www.bzst.de"%> ), um die Steuerfreiheit der Lieferung nicht zu gefährden. Da auch eine Gelangensbestätigung per E-Mail möglich ist, kann eine Legitimationsprüfung hinsichtlich der Unterschrift auf der Bestätigung als Voraussetzung für die Steuerfreiheit nicht verlangt werden. kat

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