Extrageld - ganz korrekt verdient

Große Resonanz bei der TV-Telefonaktion: Viele Leser riefen die beiden Experten an, ließen sich zum Thema "Selbstständig im Nebenerwerb" beraten.

Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten. Ich bin Studentin, beziehe Bafög und möchte mich neben meinem Studium selbstständig machen. Wie viel Geld darf ich nebenbei verdienen? Und ich bin bei meinen Eltern krankenversichert. Kann ich das dann auch weiterhin bleiben?Raimund Fisch, Existenzgründungsberater der Industrie-und Handelskammer (IHK) Trier: Sie dürfen nebenbei bis zu 450 Euro verdienen. Wenn ihre monatlichen Einnahmen nicht höher als 385 Euro sind, können Sie bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahrs bei Ihren Eltern krankenversichert sein.Ich will mich nebenberuflich selbstständig machen. Darf ich einen Fantasienamen für mein Unternehmen verwenden?Raimund Fisch: Bei einem Einzelunternehmen firmiert man mit Vor- und Zunamen. Ein Fantasiename darf als Unternehmenszusatz verwendet werden. Es muss aber abgeklärt werden, ob der Fantasiename bereits verwendet wird. Dies können Sie kostenlos bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer in Erfahrung bringen.Ich bin in Altersteilzeit. Was muss ich tun, um überhaupt im Nebenerwerb selbstständig tätig sein zu können?Raimund Fisch: Zum einen müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Und wichtig ist, dass Sie beim Ordnungsamt der Stadt oder der Verbandsgemeindeverwaltung ein Gewerbe anmelden.Die Einnahmen, die Sie erzielen, müssen Sie in der Steuererklärung angeben. Je nach Tätigkeit müssen Sie eine betriebliche Haftpflichtversicherung abschließenMuss ich Umsatzsteuer auf meiner Rechnung ausweisen? Raimund Fisch: Wenn Ihr Umsatz unter 17 500 Euro jährlich liegt, können Sie sich von der Umsatzsteuerausweisung beim Finanzamt befreien lassen.Wann muss man Gewerbesteuer zahlen? Raimund Fisch: Ab einem Ertrag von 24 500 Euro im Jahr. Die Höhe der Steuer ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.Ich bin Heizungsbauergeselle und möchte nebenberuflich eine Selbstständigkeit im Kundendienst aufbauen. Brauche ich dann auch einen Meisterbrief?Lisa Herbrand, Existenzgründungsberaterin der Handwerkskammer (HWK) Trier: Nach Handwerksrecht setzt die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit eine Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Sie müssen eine Meisterprüfung oder einen Ingenieur- oder Technikerabschluss nachweisen. Entweder bringen Sie selbst diese Qualifikation mit oder aber Sie beschäftigen einen technischen Leiter, der die erforderliche Qualifikation hat. Zwischen haupt- und nebenberuflicher Ausübung des Betriebes gibt es handwerksrechtlich keine Unterschiede.Ich beziehe im Moment Arbeitslosengeld, und ich möchte mich selbstständig machen. Wenn ich nun langsam starte, am Anfang kaum Einnahmen habe, bekomme ich dann sofort kein Arbeitslosengeld mehr?Lisa Herbrand: Empfänger von Arbeitslosengeld können ihre Gründung "nebenberuflich" starten. Der zeitliche Umfang der Selbstständigkeit darf 15 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gewinne aus der Selbstständigkeit werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet, 165 Euro sind Freibetrag. Sie müssen der Agentur für Arbeit Ihre Nebenbeschäftigung melden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort