Falsche Abbuchungen: Geld zurückrufen

In mindestens 28 Fällen sind in Trier größere Geldbeträge von Konten abgebucht worden. Noch ist den Ermittlern jedoch unklar, wie die Täter an die Kontodaten gekommen sind. Verbraucherschützer und Polizei raten, mit den eigenen Bankdaten generell sehr sorgsam umzugehen.

Hamburg/Trier. (dpa/eg) Eine betrügerische Abbuchung kann der Kunde grundsätzlich zurückrufen, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Meist schreiben Banken nach Angaben der Verbraucherschützer in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass Kunden eine Abbuchung "sofort", "unverzüglich" oder spätestens innerhalb von sechs Wochen widerrufen müssen. "Sollte sich die Bank nach dieser Frist weigern, muss es der Kunde im Zweifelsfall auf einen Streit mit seinem Institut ankommen lassen", sagte Castelló. Er könne dann aber auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hinweisen.

Verbraucher kann Mitverschulden treffen



Das Gericht entschied, dass entsprechenden AGB-Klauseln entgegensteht, dass Einzüge grundsätzlich durch die Einzugsermächtigung genehmigt sein müssen (AZ.: 3 U 198/06). Dennoch raten die Verbraucherschützer, so schnell wie möglich auf eine ungewollte Abbuchung hinzuweisen: Es könne den Verbraucher andernfalls ein Mitverschulden treffen.

Um solche Fälle zu vermeiden, sei es ratsam, den Kontoauszug regelmäßig zu überprüfen. "Spätestens alle zwei Wochen", empfiehlt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn technisch gesehen sind Bankkunden nicht geschützt.

Trickbetrüger können mit geklauten Datensätzen im Extremfall ohne Wissen des Inhabers Geld von dessen Konto abbuchen.

Denn sowohl die Bank des Kunden als auch das einziehende Institut prüfen nicht, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt. Hier aber liegen die Beweismöglichkeiten des Kunden: "Wenn es sich um eine korrekte Abbuchung handelt, muss ja die Unterschrift des Kunden auf der Einzugsermächtigung vorliegen", sagt Castelló. Ist das nicht der Fall, müsse er sein Geld zurückerhalten.

Auch mit gefälschten EC-Karten versuchen Betrüger an Geld zu kommen. Die Täter spionieren an manipulierten Automaten die Daten der EC-Karte aus. EC-Karten-Nutzer sollten beim Geldabheben auf ungewöhnliche Aufbauten am Karteneinschub und an der Tastatur des Bankautomaten achten. Sie sollten die Pin-Nummer ihrer EC-Karte außerdem nie an der Eingangstür eines Geldinstituts eingeben. Denn Betrüger versuchen zunehmend, Kunden auf diese Weise ihre Geheimnummer zu entlocken. Kartenfälscher manipulieren beim sogenannten Skimming immer häufiger die Lesegeräte am Einlass von Bankfoyers. Die ausgelesenen Daten der Karteninhaber werden dabei auf den Magnetstreifen von Kartendubletten gespeichert. Mit ihnen können die Betrüger dann Geld vom Konto des Inhabers abheben.

Der Schaden wird in der Regel erstattet



Plündern Betrüger ein Konto mit gefälschten Kartendubletten, wird der Schaden laut den Angaben in der Regel von den Banken erstattet - sofern die Inhaber sorgfältig mit Karte und Pin umgegangen sind. Das Unternehmen rät deshalb, beim Eingeben der Geheimzahl die Tastatur mit der freien Hand zu verdecken und darauf zu achten, dass niemand über die Schulter sieht. Außerdem sollte die Pin-Nummer an niemanden weitergegeben werden - auch nicht an Polizisten oder Bankmitarbeiter.

Um eine verlorene oder gestohlene Karte schnell sperren zu können, sollten zudem die Sperrnummern im Handy gespeichert werden. Die zentralen Nummern lauten 116 116 (kostenlos) und 01805/021 021 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz).

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