Falsche T-Shirts, gefährliche Pillen

Nicht alles, was billig ist, darf aus dem Urlaub mit nach Hause gebracht werden. Der Zoll warnt vor dem Kauf von Medikamenten im Ausland und von Nachahmungen von Markenwaren.

Trier. Kurz vor dem Abflug aus den USA noch schnell zwei Großpackungen Schmerzmittel gekauft, für alle Fälle. 500 Stück in einer Dose, die an eine moderne Kaugummiverpackung erinnert. Der Preis: ein echtes Schnäppchen. Was drin ist in den Pillen? Egal, irgendein Schmerzmittel, wird schon nicht gefährlich sein. Doch bei der Einreise nach Deutschland könnte dann die böse Überraschung kommen. Der Zoll wird die Packungen beschlagnahmen. Es ist verboten, Medikamente einzuführen, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Im vergangenen Jahr beschlagnahmte der Zoll Medikamente im Wert von über neun Millionen Euro.

Persönlicher Bedarf darf nicht überschritten werden



Und solch große Mengen dürfen schon gar nicht ins Land. Die Menge darf den "persönlichen Bedarf des Reisenden nicht überschreiten", lautet die offizielle Vorschrift. "Mehr Medikamente, als für 30 Tage benötigt werden, dürfen nicht gekauft werden", konkretisiert Sylke Zabel. Sprecherin des Hauptzollamtes in Koblenz. Per Post darf man sich Pillen, Pflaster und Pulver aus dem Ausland nur dann schicken lassen, wenn ein Arzt das Mittel verordnet hat und man es bei einer (Internet)-Apotheke bestellt hat. Ansonsten macht man sich strafbar, wie Beate Schieben, Vorsteherin des Zollamtes Trier-Ehrang sagt.

Das gilt auch für alle, die sich im Internet etwa aus Indien Potenzpillen bestellen, weil es ihnen zu peinlich ist, den Arzt nach einem Rezept für Viagra zu fragen und damit in die Apotheke zu gehen. Peinlich wird es für die Besteller aber dennoch. Denn sie bekommen von der Post eine Mitteilung, dass ihre Sendung beim Zoll liegt. Nicht nur die Pillen sind dann weg, weil der Zoll alle in Deutschland nicht zugelassenen Medikamente beschlagnahmen muss, auch das bereits bezahlte Geld dürfte futsch sein.

Vorsicht geboten ist auch bei vermeintlichen Urlaubsschnäppchen, etwa bei angeblichen Marke-T-Shirts oder -Schuhen. Zumeist handelt es sich dabei um unerlaubte Nachahmungen, sogenannte Plagiate. Billigfirmen kopieren die teuren Markenprodukte und verkaufen sie zu einem Bruchteil des Originalpreises, meist auf Basaren oder im Internet. Doch wer ein solches Plagiat kauft, kann sich strafbar machen. "Wenn einer nur ein gefälschtes Marke-T-Shirt im Urlaub kauft, quasi als Souvenir, drücken wir mal ein Auge zu", sagt Zollsprecherin Zabel. Wer aber gleich den ganzen Koffer voller angeblicher Adidas-Trikots, Nike-Schuhe und Rolex-Uhren hat, der bekommt ein Problem. Ihm kann unterstellt werden, dass er mit den gefälschten Waren handeln will. Wer sich solche Plagiate im Internet bestellt, kann auch Ärger mit dem Zoll bekommen. So hat der Markenartikler Adidas angewiesen, alle nachgeahmten Produkte noch vom Zoll zu vernichten. Genau wie bei den Medikamenten locke bei solchen Produkten wieder der Preis die Käufer. "Geiz ist eben geil", sagt Zabel. Durch Internet-Auktionen sei die Gefahr, plumpe Imitate zu kaufen, noch größer geworden. Amtsvorsteherin Schieben zeigt zum Beweis ein nachgemachtes Adidas-Trikot der deutschen Nationalmannschaft. Von vorne ist nur für Experten zu sehen, dass es nicht von dem Sportartikelhersteller stammt. Betrachtet man aber die Rückseite, dürfte es jedem auffallen, dass es gefälscht ist: Schnix steht über der Rückennummer 19. Der vermutlich in chinesischen Nähfabriken erfundene Name eines deutschen Nationalspielers.

Extra Das dürfen Sie aus dem Urlaub mitbringen: Für Reisen innerhalb der EU gelten folgende Freimengen, also Mengen, für die keine Abgaben fällig werden: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilo Tabak, zehn Liter Spirituosen, zehn Liter Alkopops, 20 Liter Likör, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier, zehn Kilo Kaffee. Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von dem Reisenden selbst mitgebracht werden. Wer mehr als die oben genannten Mengen transportiert, macht sich verdächtig, dass er damit handeln will. Wer im Urlaub Plagiate kauft, macht sich in Deutschland nicht strafbar: wenn er damit nicht handelt und wenn die Waren nicht mehr als 430 Euro (bei See- und Flugreisen) und 300 Euro (bei Autoreisen) gekostet haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort