Falsche Versprechungen

Sie sind lästig und wer drauf reinfällt, wird zumeist abgezockt: Gewinnversprechungen und unerwünschte Telefonwerbung. Schützen kann man sich nur, wenn man die Briefe und die Anrufe ignoriert.

 Gewinnmitteilungen: Sie versprechen den großen Gewinn, doch am Ende gibt es oft nur eine Kaffeefahrt, auf der minderwertige Waren teuer verkauft werden. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Gewinnmitteilungen: Sie versprechen den großen Gewinn, doch am Ende gibt es oft nur eine Kaffeefahrt, auf der minderwertige Waren teuer verkauft werden. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Die Welle von Gewinnspielen reißt nicht ab. Dubiose Firmen zeigen sich völlig unbeeindruckt von der Rechttsprechung, die den derart geneppten Verbrauchern zunehmend Recht gibt und immer öfter ihnen die in den meist ähnlich formulierten Schreiben versprochenen Gewinne zuspricht. Trotzdem flattern immer neue Gewinnmitteilungen in die Briefkästen. So manch einer wird mit den Briefen, die als Absender meist nur irgendwelche Postfachadressen haben, geradezu überschwemmt. Woher die Unternehmen die Adressen der Empfänger haben, ist oft unklar. Zumeist kaufen sie sich die Anschriften von ebenso dubiosen Adressverlagen, die diese durch Teilnahme an Gewinnspielen erhalten. Daher raten Verbraucherschützer, vorsichtig zu sein bei Gewinnspielen. "Nicht unbedarft seine Adresse weiter geben", warnen die Experten. Doch anscheinend wird die Warnung noch immer von den wenigsten ernst genommen. Anders lässt sich die neuerliche Flut von Gewinnmitteilungen nicht erklären. Der beste Schutz vor bösen Überraschungen etwa bei Busfahrten zu angeblichen Gewinnübergaben, ist es die Gewinnmitteilungen ungeöffnet in den Papierkorb zu werfen. Denn eins ist klar: Die Absender haben nichts zu verschenken, sie wollen in aller Regel etwas verkaufen. Daher dürfte es auch schwierig sein, den in den Briefen versprochenen Gewinn einzuklagen. Dafür muss nämlich zunächst einmal der tatsächliche Absender gefunden werden. Gang vor Gericht will gut überlegt sein

Oft handelt sich bei den Unternehmen um Scheinfirmen mit Briefkastenadressen. Auch ist ein Gang vor Gericht nicht ganz billig, so verlangt ein Anwalt vermutlich erst einmal einen Vorschuss. Und ob der Prozess dann den gewünschten Effekt hat, nämlich den Absender auf die Herausgabe des angegebenen Gewinns zu verklagen, steht dann immer noch in den Sternen. Eine andere Masche, um Verbraucher abzuzocken, sind unerwünschte Werbeanrufe, wie etwa vom (nicht existierenden) Deutschen Bundesverband für Verbraucherschutz, vor dem die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz derzeit warnt. In Anrufen wird vorgegaukelt, man habe die Kontonummer und brauche nun nur noch eine Bestätigung, um den Jahresbeitrag von 59,90 Euro abzubuchen. Damit sei man sicher vor Belästigung durch Telefonwerbung. Woher die dreisten Abzocker die Daten haben, ist laut Verbraucherschützern unklar. Einige der Angerufenen hätten aber bei Nachfragen bei der Verbraucherberatung gesagt, dass sie zeitweise bei einer Klassenlotterie mitgespielt hätten. Die Verbraucherzentrale rät: Seien Sie zurückhaltend mit persönlichen Daten wie beispielsweise Telefonnummer oder Kontoverbindung. Bei unerwünschter Telefonwerbung sofort auflegen. Sollten unberechtigt Abbuchungen vom Konto erfolgen, sollte man den Betrag innerhalb von sechs Wochen durch die Bank zurückbuchen lassen. Keine angehängten Dateien in Mails von unbekannten Absendern öffnen.

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