Ferienjobs: Ab wann fallen Steuern an?

Schüler und Studenten müssen in der Regel Steuern auf den Lohn ihres Ferienjobs zahlen. In den meisten Fällen können sie sich jedoch die Steuer im nächsten Jahr durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.

Um Auskunft darüber zu geben, ob für den Ferienjob Lohnsteuer anfällt, diese vom Finanzamt wieder erstattet wird, ob der Ferienjob sich am Ende sogar auf das Kindergeld der Eltern auswirkt und vieles mehr, gibt es einen Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter. Dieser ist am Donnerstag, 7. Juli. Unter Telefon 0261/20179-279 stehen von 8 Uhr bis 17 Uhr Finanzbeamte für Fragen zur Verfügung. Ab 13 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Walter Mock aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. red

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