Finanzen Ferienjobs und Steuern: Aktionstag der Finanzämter

Trier · () Für Schüler, aber auch für viele Studierende sind die Sommerferien immer wieder eine gute Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen und damit auch einen Eindruck vom Berufsalltag außerhalb von Schule oder Universität zu gewinnen. Eine wichtige Frage dabei stellt sich auch häufig: Müssen bei einem Ferienjob Steuern gezahlt werden?

() Für Schüler, aber auch für viele Studierende sind die Sommerferien immer wieder eine gute Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen und damit auch einen Eindruck vom Berufsalltag außerhalb von Schule oder Universität zu gewinnen. Eine wichtige Frage dabei stellt sich auch häufig: Müssen bei einem Ferienjob Steuern gezahlt werden?

„Grundsätzlich müssen für einen Ferienjob immer Steuern gezahlt werden. In der Regel wird diese jedoch durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr vom Finanzamt wieder erstattet. Damit bleiben die meisten Ferienjobs letztendlich steuerfrei“, sagt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Um Auskunft darüber zu geben, ob für den Ferienjob Lohnsteuer anfällt, diese vom Finanzamt wieder erstattet wird, ob sich der Ferienjob am Ende sogar auch auf das Kindergeld der Eltern auswirkt und vieles mehr, veranstaltet die Info-Hotline der Finanzämter in Rheinland-Pfalz eigens einen Aktionstag. Dieser findet am Donnerstag, 7. Juni, statt.

Unter der Rufnummer 0261-20179-279 stehen in der Zeit von 8 bis 17 Uhr Finanzbeamte für Fragen von Schülern und Studierenden zur Verfügung. Ab 13 Uhr werden sie unterstützt von dem Steuerberater Matthias Garrn aus Mülheim-Kärlich, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

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