Feuerwehr: Chef muss Ehrenämtlern freigeben

Private Ehrenämter müssen Arbeitnehmer grundsätzlich in ihrer Freizeit ausüben. Besondere Regeln gelten allerdings für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr.

Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Müssen Angestellte während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind sie für die Dauer des Einsatzes freizustellen - und trotzdem haben sie Anspruch auf das volle Gehalt. Hat der Angestellte flexible Arbeitszeiten, muss er allerdings versuchen, eine Kollision von Job und Ehrenamt zu vermeiden. red

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