Feuerwehr: Chef muss Ehrenämtlern freigeben
Private Ehrenämter müssen Arbeitnehmer grundsätzlich in ihrer Freizeit ausüben. Besondere Regeln gelten allerdings für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr.
06.10.2013
, 20:35 Uhr
Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Müssen Angestellte während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind sie für die Dauer des Einsatzes freizustellen - und trotzdem haben sie Anspruch auf das volle Gehalt. Hat der Angestellte flexible Arbeitszeiten, muss er allerdings versuchen, eine Kollision von Job und Ehrenamt zu vermeiden. red