Kolumne Mietrecht Feuerwehrzufahrt: Brandschutz mit Priorität Nummer 1

Eine Feuerwehrzufahrt ist stets freizuhalten – egal, ob in der Nähe ein Geschäft zu beliefern ist oder nicht. Ein Halten oder Parken in zweiter Reihe ist unzulässig. Was Vermieter und Mieter wissen sollten.

Feuerwehrzufahrt: Brandschutz mit Priorität Nummer 1​
Foto: dpa/David Young