Finanzverwaltung ändert Spendenquittungen

Ab sofort gelten für gemeinnützige Vereine und Organisationen, politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen neue amtliche Muster für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - besser bekannt als Spendenbescheinigungen. Darauf weist die Oberfinanzdirketion Koblenz hin.


Die Muster sowie eine Erklärung, wie die neuen Spendenbescheinigungen von den Vereinen selbst auszufüllen sind, finden Betroffene auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Koblenz. Nach dem Aufrufen der Seite www.fin-rlp.de muss auf Steuern/Vordrucke/Einkommensteuer/Spenden- und Zuwendungsbestätigungen geklickt werden.
Alternativ kann der Link www.fin-rlp.de/home/vordrucke/einkommensteuer/spendenzuwendungs-bestaetigungen/index.html genutzt werden.
Alte Zuwendungsbestätigungen oder Spendenbescheinigungen dürfen, um Restbestände aufzubrauchen, bis 31. Dezember 2012 verwendet werden. red

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