Finanzen Steuern: Ab Juni keine Erinnerung für Vorauszahlung

Trier · () Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden im ersten Quartal 2020 nun zum letzten Mal verschickt.

Darauf weist die Steuerveraltung Rheinland-Pfalz hin. demnach wird ab Juni 2020 der Versand dieser Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen komplett eingestellt. Hintergrund dafür ist, dass die Finanzverwaltung und damit das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220 000 Euro an Porto- und Papierkosten spart.

Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssten von den Betroffenen dann nicht selbst überwacht werden. Dadurch würden Säumniszuschläge, die bei einer verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung fällig würden, vermieden. Zudem würden das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und womöglich zusätzliche Buchungsgebühren gespart. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen, erfolge automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.

Einen entsprechenden Vordruck – Teilnahmeerklärung am Sepa-Lastschrifteinzugsverfahren – wird laut Finanzverwaltung mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt. Der Vordruck ist zudem auch beim Finanzamt oder im Internet unter www.fin-rlp.de/vordrucke – hier unter „Allgemeine Vordrucksuche“ (Sepa im Suchfeld eingeben) erhältlich.

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