Förderantrag vergessen: Riestervermögen kann gepfändet werden

Berlin (dpa/tmn) · Kann eine Privatperson ihre Rechnungen und Schulden nicht mehr begleichen, wird ihr Vermögen gepfändet. Die Altersvorsorge über die Riester-Rente muss dabei nicht zwingend angegriffen werden, wenn Anleger etwas Wichtiges beachten.

Angespartes Riestervermögen ist nicht ohne weiteres pfändbar. Allerdings gibt es Ausnahmen: „Das im Riestervertrag angesparte Vermögen ist pfändbar, wenn es auf Beiträgen beruht, die nicht gefördert worden sind“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Das heißt: Hat der Sparer keinen Antrag auf Förderung gestellt oder die Förderungsgrenze überschritten, kann das Geld innerhalb der gesetzlichen Grenzen gepfändet werden.

Riestersparer sollten daher die Förderung regelmäßig beantragen, damit diese Beiträge und das daraus resultierende Vermögen geschützt sind. In einem Streitfall, der vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen: 273 C 8790/11) ausgetragen wurde, hatte die Klägerin dies versäumt. Dadurch verlor sie gesamte Riester-Anwartschaft, als sie Privatinsolvenz anmeldete und die Versicherung den Rückkaufswert der Police an den Insolvenzverwalter auskehrte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort