Frage der guten Idee und Planung

TRIER. Eine gute Vorbereitung ist das A und O der Existenzgründung. Das sagen die vier Experten, die speziell unseren Leserinnen zum Thema "Existenzgründung" mit wertvollen Tipps zur Seite standen.

Ich bin Friseurin und möchte mich selbstständig machen. Ich bin aber keine Meisterin, ist das möglich?Christian Neuenfeldt, Existenzgründungsberater der HWK Trier: Es gibt 41 Berufe, für die eine Meisterpflicht besteht. Dazu gehört auch der Beruf der Friseurin. Obwohl Sie keine Meisterin sind, können Sie sich eventuell selbstständig machen. Etwa nach der Altgesellenregelung. Sie besagt, dass Sie mindestens sechs Jahre als Gesellin und vier davon als Führungskraft gearbeitet haben müssen. Können Sie dies nicht nachweisen, bleibt noch die Ausnahmebewilligung. Ein Sachverständiger begutachtet dann ihre Fähigkeiten. Wenn das Gutachten positiv ausfällt, können Sie sich selbstständig machen. Mir schwebt schon längere Zeit vor, mich im Einzelhandel selbstständig zu machen. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?Raimund Fisch, Existenzgründungsberater der IHK Trier: In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass sie keine speziellen Voraussetzungen mitbringen müssen. Lediglich die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung ist notwendig. Wie kann ich mich auf die Existenzgründung vorbereiten?Raimund Fisch: Eine gute Vorbereitung ist zwingend notwendig. Im IHK/HWK-Starterzentrum in der Herzogenbuscher Str. 12 in Trier werden alle Ihre Fragen im Vorfeld zur Existenzgründung beantwortet. ( Info@ihk-trier.de) Welche Förderungen gibt es?Bettina Meier, Arbeitsvermittlerin der Agentur für Arbeit Trier: Wenn Sie eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und die Arbeitslosigkeit beenden, haben Sie einen Anspruch auf einen Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit. Der Zuschuss wird neun Monate lang gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld. Und Sie erhalten 300 Euro monatlich als Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach den neun Monaten können Sie einen erneuten Antrag für weitere sechs Monate stellen. Voraussetzungen gefördert zu werden, sind, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen und noch ein Restanspruch von mindestens 90 Tagen Arbeitslosengeld besteht. Welche Tipps haben Sie für mich?Karin Kaltenkirchen, Vorstandsmitglied im Kreis Junger Unternehmer: Neben der Inanspruchnahme der Beratungsangebote sollten Sie einige Fragen klären wie: Was ist Ihre Idee? Warum möchten Sie sich selbstständig machen? Sind Sie ein Typ für die Selbständigkeit? Und wichtig ist, dass sie den Markt analysieren. Hierbei müssen Sie Fragen wie diese beantworten: Ist Bedarf vorhanden? Was ist die Zielgruppe? Und Sie müssen rechnen, einen detaillierten Businessplan aufstellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort