Verbraucher Verbraucherzentrale mahnt irreführende Banner ab

Trier/Mainz · Internet: Cookies nur mit Einwilligung erlaubt.

() Durch sogenannte Cookies können Unternehmen das Surfverhalten der Nutzerinnen und Nutzer im Internet analysieren. Die kleinen Programme sammeln individuelle Daten, die man beim Surfen hinterlässt. Für alle technisch nicht notwendigen Cookies müssen die Webseitenbetreiber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen. Dies geschieht mehr oder weniger transparent über Cookie-Banner. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Cookie-Banner von 50 Webseiten überprüft und fünf Unternehmen abgemahnt.

Das Cookie-Banner der Webseite Chefkoch.de verdeckte das Impressum und die Datenschutzerklärung und suggerierte, Nutzer hätten lediglich die Möglichkeit, den Cookies zuzustimmen. In einer außergerichtlichen Einigung hat Chefkoch eine Änderung zugesagt. Die Gestaltung des Banners wurde zwischenzeitlich verbraucherfreundlicher gestaltet.

Die Betreiber der Webseiten Finanztreff und Doodle verwandten voreingestellte Checkboxen und Schieberegler. Wurden diese nicht deaktiviert, konnten personenbezogene Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben werden. Das ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Sowohl Finanztreff als auch Doodle gaben die geforderte Unterlassungserklärung ab und haben die Banner nutzerfreundlicher gestaltet.

Bei Tripadvisor wurde bereits die Nutzung der Webseite als Einwilligung für technisch nicht notwendige Cookies gewertet. Sobald die Nutzer eine Schaltfläche betätigten, galt dies als Zustimmung. Zudem war das Cookie-Banner so klein, dass viele die Informationen im Cookie-Banner vermutlich nicht wahrgenommen haben. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale gestaltete die Firma das Cookie-Banner neu.

Die Firma Deichmann verwandte auf ihrer Seite lediglich einen Cookie-Hinweis, den die Nutzer mit einem Klick auf einen „OK“-Button ausblenden konnten. Einen gleichartig gestalteten Button zum Ablehnen gab es nicht. Nach Erhalt einer Abmahnung der Verbraucherzentrale gestaltete die Firma den Hinweis wie gefordert um.

Die Verbraucherzentrale rät, nur technisch notwendige Cookies zu akzeptieren und gesetzte Cookies mindestens einmal im Monat zu löschen – über die Datenschutzeinstellungen des Browsers möglich.

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/cookies-kontrollieren-und-verwalten-11996  

 Verstöße meldet man unter telekommunikation@vz-rlp.de oder 06131-2848120

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