Gassi gehen steuerlich absetzen

Kassel/Berlin · Kassel/Berlin (dpa) Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer ausführen lässt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung absetzen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hessen hervor (Az.

: 12 K 902/16). Bisher akzeptierten die Finanzämter lediglich Kosten für die Fütterung, Fellpflege oder Betreuung, wenn diese innerhalb der Wohnung oder im Haus des Tierbesitzers erfolgten. "Nach dem Urteil sollten Tierfreunde nun aber auch die Kosten für das Gassigehen geltend machen," rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Im verhandelten Fall beauftragte die Klägerin einen Dienstleister, der ihre Hunde unter anderem regelmäßig ausführte. Die Kosten dafür setzte die Klägerin als haushaltsnahe Dienstleistungen in den Einkommensteuererklärungen ab.

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