Geballter Unmut über Telefonwerbung

Verbraucherschützer fordern schärfere Sanktionen gegen unerwünschte Telefonwerbung. Weil diese unlauteren Geschäftsmethoden massiv zunehmen, sollen direkt Bußgelder verhängt werden können. Der Politik werfen sie Untätigkeit vor.

Unerwünschte Telefonwerbung, Abzocke im Internet und steigende Energiepreise sorgen für den geballten Unmut der Verbraucher. Erstmals mehr als 100 000 Menschen haben 2006 Rat bei den Verbraucherzentralen im Land geholt, sagte Geschäftsführerin Karin Stock bei der Vorlage des Jahresberichts. Ein zunehmendes Ärgernis ist vor allem die Telefonwerbung, die von 95 Prozent der 3500 befragten Verbraucher als belästigend oder schlicht als Unverschämtheit empfunden wurde. Um sich dagegen zu wehren, muss nach Angaben von Rechtsreferentin Carmen Gahmig bislang noch eine Abmahnung erreicht und eine Unterlassungserklärung verlangt werden, bevor ein Bußgeld droht. Die Verbraucherschützer fordern die direkte Verhängung von Bußgeldern und das Einziehen von Gewinnen aus Geschäften mit untergeschobenen Verträgen. Nach ihrer Erfahrung sind nicht nur die Hemmschwellen gefallen, unerwünscht in die persönlich Sphäre einzudringen. Dass teilweise Mitschnitte von den Gesprächen aufgezeichnet werden, hat demnach auch eine neue Qualität. Gewarnt wird auch vor Abzocke im Internet mit unseriösen Angeboten. Bei dem Geschäft, das viele Blüten treibt wird schnell unbemerkt die Order von Gratis-Kondomen zur kostenpflichtigen Dauerbestellung, oder für den angepriesenen Lebenserwartungstest werden überraschend 59 Euro fällig. Verbessert hat sich offenbar das Verhalten der Konsumenten in den oft mit großem Wirbel entfachten Rabattschlachten. Viele Schnäppchenjäger haben laut Verbraucherzentrale inzwischen gemerkt, dass nicht überall, wo Preissturz draufsteht, auch Preissturz drin ist.Energiepreise als Dauerthema

Seit mehr als zwei Jahren ein Dauerthema sind die Energiepreise, speziell beim Gas, auch wenn sie seit Jahresbeginn vielfach leicht zurückgegangen sind. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni ist nach Angaben von Energiereferent Hans Weinreuter nicht ganz so ausgefallen, wie von den Verbraucherschützern erhofft. Die Versorger müssen zwar ihre jeweiligen Kostensteigerungen den Aufsichtsbehörden erklären, nicht aber den Gesamtpreis rechtfertigen. Das Urteil ist aus Weinreuters Sicht aber für Betroffene kein Grund, ihren Widerspruch gegen eine Gaspreiserhöhung zurückzuziehen, wie das einzelne Unternehmen wie Pfalzgas ihren Kunden nahe bringen wollen. Bisher ist noch keine Firma mit Klagen gegen widerspenstige Kunden vor Gericht gegangen.Laut Weinreuter sind die höchst unterschiedlichen Preissteigerungen seit August 2004 von bis zu 57 Prozent nicht nachvollziehbar. Die von ihm berechneten effektiven Gaspreise fallen im Land mit 5,9 bis 7,1 Cent pro Kilowattstunde sehr unterschiedlich aus. In der Mitte liegen die Stadtwerke Trier (6,4 Cent).

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