Gebühr für Kreditvergabe unzulässig - Geld zurückfordern

Dresden/Hamburg (dpa/tmn) · Jetzt steht es endgültig fest: Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite sind unzulässig. Bankkunden können sie daher nun zurückverlangen - am besten schriftlich.

Die Praxis von Kreditinstituten, für den Abschluss eines Kreditvertrages ein Entgelt zu berechnen, sei rechtswidrig, erklärt das Institut für Finanzdienstleistungen (iff). Es beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Aktenzeichen: 8 U 562/11). Nachdem das beklagte Geldinstitut die zugelassene Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen habe, sei das Urteil nun rechtskräftig.

In der Regel stellen Geldinstitute nach Angaben des iff ihren Kunden bei Verbraucherdarlehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung. Diese Gebühren würden im Kreditvertrag ausgewiesen. Nach Ansicht des OLG Dresden stellt die Bearbeitung eines Kreditantrags aber keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolgt im eigenen Interesse der Bank.

Daher könnten sich betroffene Kunden nun an ihr Geldinstitut wenden und das Geld schriftlich zurückfordern, empfiehlt das iff. Zurückverlangen könnten sie nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern auch die Zinsen hierauf, erklärt das Institut. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre.

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